Brückenkurs: Unterschied zwischen den Versionen
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StudentInnen mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung. | StudentInnen mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung. | ||
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Version vom 4. August 2009, 13:19 Uhr
StudentInnen mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene Brückenkurse erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.