Polyvalenz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der Begriff [[Polyvalenz]] meint die Verwendbarkeit eines [[Erste Staatsprüfung|Abschlusses]] in mehreren beruflichen bzw. Ausbildungszusammenhängen. Ein Abschluss gilt dann als polyvalent, wenn er nicht nur den Zugang zu einem einzigen Beruf oder Berufsfeld eröffnet, sondern für verschiedene Berufsausbildungen nutzbar ist.  
Der Begriff [[Polyvalenz]] meint die Verwendbarkeit eines [[Erstes Staatsexamen|Abschlusses]] in mehreren beruflichen bzw. Ausbildungszusammenhängen. Ein Abschluss gilt dann als polyvalent, wenn er nicht nur den Zugang zu einem einzigen Beruf oder Berufsfeld eröffnet, sondern für verschiedene Berufsausbildungen nutzbar ist.  
Bezogen auf die Lehramtsstudiengänge heißt [[Polyvalenz]] die Verwendbarkeit des Abschlusses auch außerhalb des Schulwesens.
Bezogen auf die Lehramtsstudiengänge heißt [[Polyvalenz]] die Verwendbarkeit des Abschlusses auch außerhalb des Schulwesens.



Version vom 5. August 2009, 12:31 Uhr

Der Begriff Polyvalenz meint die Verwendbarkeit eines Abschlusses in mehreren beruflichen bzw. Ausbildungszusammenhängen. Ein Abschluss gilt dann als polyvalent, wenn er nicht nur den Zugang zu einem einzigen Beruf oder Berufsfeld eröffnet, sondern für verschiedene Berufsausbildungen nutzbar ist. Bezogen auf die Lehramtsstudiengänge heißt Polyvalenz die Verwendbarkeit des Abschlusses auch außerhalb des Schulwesens.


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