Brückenkurs: Unterschied zwischen den Versionen

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
StudentInnen mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.
Studenten mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene [[Brückenkurs | Brückenkurse]] erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.





Version vom 17. September 2009, 13:08 Uhr

Studenten mit Fachhochschulreife, die in integrierten Studiengängen das Diplom II oder die fachgebundene Hochschulreife anstreben, sind verpflichtet, drei studiengangsbezogene Brückenkurse erfolgreich zu absolvieren und die für das Hauptstudium II qualifizierende Zwischenprüfung bestehen. Das gilt auch für folgende Bachelor-Studiengänge am Campus Essen: Bauingenieurwesen, Mathematical Engineering, Systems Engineering, Volkswirtschaftslehre. Die studiengangsbezogenen Regelungen entnehmen Sie bitte der jeweiligen Brückenkursordnung.


Links

http://www.uni-due.de/erstsemester/brueckenkurse.shtml