Bachelor-Master:Eignungspraktikum

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Das Gesetz zur Reform der Lehrerausbildung sieht künftig ein sog. Eignungspraktikum (in einer früheren Fassung Assistenzpraktikum) vor. Das Eignungspraktikum richtet sich an Schüler, die Lehrer werden wollen. Eignungspraktika werden von Schulen erstmals mit Beginn des Schuljahres 2010/2011 angeboten.

Es wird von den Schulen verantwortet und von den Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung begleitet. Es bietet eine erste Gelegenheit, die Schülerperspektive durch einen intensiven Blick auf den Arbeitsplatz Schule abzulösen. Es ermöglicht eine aktive Einbindung in den Schul- und Unterrichtsalltag. Die frühen Praxiserfahrungen helfen, den eigenen Berufswunsch vor Aufnahme des Lehramtsstudiums zu überprüfen. Dem dient auch eine Eignungsberatung, mit der dieses Praktikum abschließt.
Ein obligatorisches Eignungspraktikum ist Bestandteil der neuen Lehrerausbildung. Das Praktikum kann vor Aufnahme des Studiums geleistet werden; es wird durch die Schulleitung bescheinigt. Die vollständige Ableistung des Eignungspraktikums ist Voraussetzung für den Zugang zum Vorbereitungsdienst. Es soll vor Eintritt in das Orientierungspraktikum des Lehramtsstudiums abgeschlossen sein. Anrechnungen, insbesondere von leitenden Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendarbeiet, sind möglich; die Eignungsberatung ist in jedem Fall nachzuweisen. Das Eignungspraktikum umfasst mindestens 20 Praktikumstage.

Das Eignungspraktikum wird in Nordrhein - Westfalen erstmals nach den Sommerferien 2010 an Schulen angeboten. Wer seine Eignung für den Lehrerberuf in einer Schule erproben möchte, der findet weitere Informationen zur Anmeldung und Durchführung ab Juli 2010 im Bildungsportal .

Weitere Informationen gibt es hier 

Siehe auch


Link

Präsentation des Schulministeriums 

FAQ des Schulministeriums 

Dieser Artikel ist gültig bis 2010-06-30