Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge
In den Fächern Kunst, Musik und Sport ist die Eignung zum Studium durch eine Eignungsprüfung nachzuweisen und zur Einschreibung vorzulegen. Nähere Informationen finden Sie in dieser Kurzübersicht .
Musik
Voraussetzungen für die Zulassung zum Studium
Für die Aufnahme des Studiums in den Studiengängen Musik ist neben dem Nachweis der allgemeinen Qualifikation (allgemeine Hochschulreife) als weitere Einschreibungsvoraussetzung der Nachweis einer besonderen studiengangbezogenen musikalischen Eignung zu erbringen. Zur Feststellung der musikalischen Eignung wird von der Hochschule ein besonderes Verfahren nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften durchgeführt (Quelle: O R D N U N G für die Feststellung der besonderen Eignung für die Studiengänge Musik mit den Abschlüssen Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Primarstufe, Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe I, Erste Staatsprüfung für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 5. November 1999)
Die Eignungsprüfung findet in der Regel einmal jährlich statt, und zwar am Ende des Sommersemesters.
Der Der Antrag zur Teilnahme an der Eigungsprüfung zum Verfahren ist zu richten an die
Folkwang Universität
Klemensborn 39
45239 Essen
In dem Antrag ist der Studiengang anzugeben, für den eine studiengangsbezogene künstlerische Eignung nachgewiesen werden soll. Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Antrag zur Teilnahme an der Eignungsprüfung;
- Lebenslauf;
- zwei Passfotos (durch Namen und Anschrift zu kennzeichnen);
- Abschlusszeugnis der zuletzt besuchten Schule;
- falls bereits studiert: lückenloser Nachweis über die Studiendauer an der bisher besuchten Hochschule durch Studienbescheinigung;
- sowie Kopien über abgelegte Prüfungen oder Teilprüfungen, sofern sie den gewählten Studiengang betreffen;
- Beleg über die Einzahlung der Bewerbungsgebühr, z.B. Kontoauszug
Die Ordnung, die die Eignungsprüfung für die Lehrämter in Musik regelt findest Du hier .
Bewerbung und Einschreibung
Weitere Informationen gibt es hier
Kunst
Ein Bewerber muss für die Zulassung zum Lehramtstudium Kunst seine praktische Eignung nachweisen ("künstlerische Eignungsprüfung"). Hierfür muss man eine Mappe mit Arbeitsproben abgeben. Die Bewertungsmaßstäbe liegen bei dem Sekundarstufen-Studiengang höher als beim Primarstufen-Studiengang. Von ca. 150 Bewerbern wurden in den letzten Jahren ca. 50 Bewerber angenommen. Die Teilnahme an einer Mappenberatung ist auf jeden Fall vor Abgabe der Mappe zu empfehlen. Die Abgabetermine liegen etwa im Frühsommer eines jeden Jahres und sind beim Sekretariat zu erfahren. Etwa einen Monat später wird die Entscheidung getroffen, der Bescheid kann nur schriftlich per Post erfolgen. Studienbeginn ist dann (nur) zum nächsten oder übernächsten Wintersemester möglich.
Detaillierte Informationen und Formulare sind auf den Seiten des Studienfachs Kunst zu finden.
Sport
Bewerber für das Studienfach Sport müssen ihre sportliche Eignung über einen speziellen Eignungstest erbringen. Grundsätzlich können die Leistungen auch durch erfolgreich testierte Eignungsprüfungen anderer Hochschulen nachgewiesen werden, wenn diese den an der Universität Duisburg-Essen (UDE) gültigen Anforderungen gerecht werden. Detaillierte Anforderungen sind hier einzusehen.
Befreit von der Eignungsüberprüfung sind Studienbewerber, die im Leistungskurs Sport in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 11 Punkte erreicht haben. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit Teile der Eignungsprüfung durch spezifische Sportabzeichen nachzuweisen: dazu sprechen Sie bitte die zuständigen Studienfachberater aus den Studienfach Sport an.
Quellen
Lehramt Musik an der Folkwang Universität
Kunstpädagogik an der Uni Duisburg-Essen
Sport und Bewegungswissenschaften an der Uni Duisburg-Essen
Dieser Artikel ist gültig bis 2010-12-16