Studienbeiträge an der UDE
Studienbeiträge oder auch Studiengebühren bezeichnen die Gebühren, die eine Universität zur Selbstfinanzierung pro Semester für ein Studium erhebt. Sie sind nicht mit dem sogenannten Semesterbeitrag zu verwechseln.
Allgemeines
An der UDE werden seit dem Wintersemester 2011/2012 entsprechend der Änderung des Hochschulrahmengesetzes in NRW keine Studienbeiträge erhoben. Bislang waren Beiträge in Höhe von 480,00 €/Semester bis 500,00 €/Semester erhoben worden. Damit fällt für Studierende lediglich der obligatorische Semesterbeitrag an.
Den Hochschulen werden Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus den Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Aktuell
Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren
Anträge für Sonderregelungen
Hier können Sie sich auch Anträge, z. B. für die Sonderregelung Geschwister und weitere herunterladen.
Satzungen
Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006
Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008