Einschreibungs- und Prüfungswesen
Das Sachgebiet Einschreibungs- und Prüfungswesen betreut im Bereich Einschreibungswesen die Studieninteressierten und Studierenden in Hinblick auf Bewerbungs- und Zulassungsverfahren in zulassungsbeschränkten Studiengängen, wickelt die Einschreibung in diesen und in den übrigen Studiengängen ab und lässt Zweit- und Gasthörer zu. Ferner informiert es über die Studienmöglichkeiten und die Zulassungs- und Einschreibungsvoraussetzungen. Außerdem werden von dort die Rechtsangelegenheiten bei der Erhebung von Studienbeiträgen bearbeitet. Im Bereich Prüfungswesen bereitet es die Abnahme von Prüfungen vor und wickelt diese ab.
Bereich Einschreibungswesen
Der Bereich Einschreibungswesen ist primär für Bewerbung, Einschreibung, Rückmeldung und Studienbeiträge zuständig. Dies umfasst u.a. Dienstleistungen wie die allgemeine Information in den genannten Bereichen, Immatrikulation und Exmatrikulation sowie die Ausgabe von Studierendenausweisen.
Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Büros
Bereich Prüfungswesen
Der Bereich Prüfungswesen, vormals das zentrale Prüfungsamt, ist für die Anerkennung von Studienleistungen, deren Speicherung und das Ausstellen von entsprechenden Dokumenten zuständig.
Öffnungszeiten, Zuständigkeiten und Büros
Öffnungszeiten
Bereich Einschreibung (Campus Essen)
November bis Juli
Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
August bis Oktober
Montag: 13 bis 15 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Bereich Zulassung (Campus Essen)
Montag: 13 bis 15 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Bereich Chipkarte (Campus Essen)
Montag: 13 bis 15 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Bereich Einschreibung (Campus Duisburg)
November bis Juli
Montag bis Donnerstag: 9 bis 15 Uhr
Freitag: 9 bis 12 Uhr
August bis Oktober
Montag: 13 bis 15 Uhr
Dienstag bis Freitag: 9 bis 12 Uhr
Prüfungswesen (an beiden Campi)
Montag: 13.00 bis 15.00 Uhr
Dienstag & Donnerstag: 09.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch: 13.00 bis 16.00 Uhr
Bitte auch aktuelle Aushänge beachten!
Weitere Informationen
Homepage Einschreibungs- und Prüfungswesen .
Dieser Artikel ist gültig bis 2012-04-01