Spracheingangstest

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Für Studienanfänger der sprachwissenschaftlichen Studiengänge ist zu Beginn des Studiums ein schriftlicher Spracheingangstest verbindlich. Das Bestehen des Tests ist nicht mit der Zulassung zum Studium verbunden, er hat jedoch Konsequenzen für den Besuch von Lehrveranstaltungen, die zum Teil nur mit bestandenem Test besucht werden dürfen.

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Dieser Artikel ist gültig bis: 2013-03-01