Grundständiges Studium
Aus LehramtsWiki
Als grundständiges Studium wird eine erste abgeschlossene berufsqualifizierende oder berufsbezogene Hochschulausbildung bezeichnet (Bachelor/Bakkalaureus, Diplom, Magister, Staatsexamen).
Ein weiterführender Studiengang (in der Regel setzt er einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss voraus) führt zu einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss.
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