Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Zweiten Staatsprüfung (OVP)
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Die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der zweiten Staatsprüfung (abgekürzt: OVP) regelt den zweiten Teil der Lehrerausbildung (Vorbereitungsdienst).
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-18