Schulgesetz

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Im Schulgesetz  des Landes Nordrhein-Westfalen (SchulG NRW) sind die recht­lichen Grundlagen des Schulwesens in Nordrhein-Westfalen niedergelegt. Es bestimmt, unter welchen Bedingungen und mit welchen Rechten, Pflichten und Zielen gelehrt und gelernt wird.

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Dieser Artikel ist gültig bis 2017-07-14

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