Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB)
Aufgaben
Im Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) unterstützen dich zwei Beraterinnen in allen Phasen deines Studiums. Hier kannst du Sorgen loswerden, Dampf ablassen und Fragen stellen, wenn du mal nicht weiter weißt. Du findest immer ein offenes Ohr und eine helfende Hand.
Wir, Ronja Pohlmann und Dagmar Freytag, unterstützen dich, ganz egal, ob du seit dem Wintersemester 2011/12 (LABG 2009) oder 2016/17 (LABG 2016) studierst oder Fragen zum Erweiterungsfach hast.
Studierst du Lehramt in einem auslaufenden Studiengang nach LPO 2003 (Abschluss Erstes Staatsexamen), wende dich bitte an Ronja Pohlmann oder Birgit Kunde (Ombudsstelle). Zu den Prüfungen des Ersten Staatsexamens berät dich das Landesprüfungsamt (LPA). Außerdem haben wir speziell für dich Beratungsangebote und Informationen zur Auslaufregelung zusammengestellt. Tipp: Erste wichtige Informationen zum Wechsel in die gestufte Lehrerbildung (Bachelor/Master) findest du im FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)!
Sprechzeiten
Zu diesen Zeiten kannst du uns sprechen:
- Montags von 12:30 - 14:30 Uhr in V17 R02 H42
- Mittwochs von 13:00 - 15:00 Uhr in V17 R02 H42
- Donnerstags von 09:30 - 11:30 Uhr in V17 R02 H42
Zusätzliche Terminvereinbarungen auf Anfrage. Bitte beachte, dass die Beratung nicht rechtsverbindlich ist.
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQs) und Antworten zum Thema Lehramtsstudium findest du hier:
- FAQ: Erstsemester
- FAQ: Bachelor-Master (LABG 2016)
- FAQ: Bachelor-Master (LABG 2009)
- FAQ: Staatsexamen (LPO 2003)
- FAQ: Auslaufregelung (LPO 2003)
Erstsemester
Du hast gerade erst dein Lehramtsstudium begonnen und fühlst dich irgendwie überfordert? Dir fehlt der Überblick und du findest dich auf dem Campus nicht zurecht? Du weißt nicht, woher du deine Prüfungsordnung oder dein Modulbuch bekommst und wie du deinen Stundenplan erstellst? Keine Angst, als Studienanfänger ist das ganz normal! Es braucht eine Weile, bis man sich im universitären Betrieb zurechtfindet und weiß, was wie funktioniert. Das LehramtsWiki hilft dir dabei, Ordnung in das Durcheinander zu bringen. Für einen erfolgreichen Studienbeginn findest du in unserem Artikel Stundenplan ein Video-Tutorial, das dir Schritt für Schritt zeigt, wie du deinen Stundenplan erstellst und wie du erfährst, welche Veranstaltungen du belegen musst. Diese Informationen sind dort auch in einem PDF-Dokument für dich zusammengefasst. Außerdem haben wir dir in unseren Informationen für Erstsemester eine Auswahl von Artikeln zusammengestellt, die dir den Start ins Studium erleichtern sollten!
Zusätzlich bietet das Erstsemesterportal des Akademischen Beratungszentrums (ABZ) Studienanfängern Informationen, Kontaktdaten und Tipps zu Orientierungswoche und Studienstart. Auf den Seiten des ABZ findest du außerdem allgemeine Informationen und weiterführende Links zum Lehramtsstudium an der UDE im Lehramt FAQ .
Siehe auch
- Studienberatung Lehramt (ZLB)
- Das Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen
- Beratungsangebote für Studieninteressierte (ABZ)
- Studiengangsspezifische Orientierungsberatung: Lehramt (ABZ)
- Studierende in besonderen Situationen
- Beratungsstelle zur Inklusion bei Behinderung und chronischer Erkrankung
- Familiengerechte Hochschule
Inhaltsverzeichnis
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Regelungen für Schwangere und Eltern Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen Links zu verschiedenen Fächern Beschwerden Familiengerechte Hochschule Verwandte Seiten Referenzen
Seit dem 1.1.2018 gilt ein neues Mutterschutzgesetz. Informationen könnt ihr dem unten stehenden Artikel entnehmen, oder auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend nachschlagen.[1]
Schwangere, Studierende mit Kindern und Studierende mit Pflegeaufgaben können auf Antrag u. a. gemäß der Rahmenprüfungsordnung für Bachelor- und Masterstudiengänge von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungsausschuss gestellt werden. Regelungen für Schwangere und Eltern
Studierende, die sich in Mutterschutz oder Elternzeit befinden, alleinerziehend sind oder ein erkranktes Kind (Verwandtschaft 1. Grades) pflegen (Nachweis durch ärztliches Attest), können von der Anwesenheitspflicht bei Lehrveranstaltungen befreit werden, wenn diese Voraussetzung für einen Teilnahmenachweis ist. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden. Schwangere und Studentinnen im Mutterschutz sowie Studierende in Elternzeit können grundsätzlich von Prüfungsrücktritt, entschuldigtem Nichtantritt zur Prüfung, Gewährung von Urlaubssemestern und entschuldigten Prüfungs- und Studienzeitverzögerungen Gebrauch machen. Im Zeitraum acht bis zwölf Wochen nach der Geburt dürfen Schwangere nur auf ausdrücklichen Wunsch Prüfungen ablegen. Studierende, die aufgrund von Erziehungsaufgaben beurlaubt sind, dürfen auch während der Beurlaubungszeit Studien- und Prüfungsleistungen ablegen. Nähere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend .[1]
Regelungen für Studierende mit Betreuungs- und Pflegeverpflichtungen
Studierende, die Betreuungs- oder Pflegeaufgaben von Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder pflegebedürftigen Verwandten oder Verschwägerten ersten Grades (Geschwister, Eltern, Großeltern oder Schwiegereltern) übernehmen, können eine (zumindest teilweise) Befreiung von der Anwesenheitspflicht bei Praktika, Exkursionen, Gruppenarbeiten, laborpraktischen oder experimentellen Übungen beantragen. In diesem Fall wird eine den Fehlzeiten entsprechende Alternativleistung mit der oder dem Dozierenden vereinbart, im Streitfall entscheidet der Prüfungsausschuss. Bei teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen müssen Studierende in besonderen Situation bevorzugt zugelassen werden. Studierende mit attestierten Betreuungs- und Pflegeaufgaben können beantragen, dass Fristen und Termine unter Berücksichtigung von Ausfallzeiten für die von ihnen übernommenen Pflegeaufgaben neu festgelegt werden. Dies kann zu einer Verlängerung der Bearbeitungsfrist von Haus- und Abschlussarbeiten, einer Änderung der Reihenverfolge der laut Studienverlaufsplan zu belegenden Veranstaltungen oder einer flexiblen Handhabe der Prüfungsanmeldefristen führen. Im Fall einer attestierten Erkrankung eines pflegebedürftigen Angehörigen kann von einer angemeldeten Prüfung zurückgetreten werden, der Versuch wird nicht gewertet. Nähere Informationen findest du unter diesem Link .
Links zu verschiedenen Fächern
In der Germanistik können die oben genannten Gruppen vorzeitig und bevorzugt im LSF für die gewünschten Seminare zugelassen werden. Der Termin wird vor Beginn des jeweiligen Semesters auf der Nachrichtenseite der Fakultät für Germanistik bekannt gegegeben. Eine bessere Planung ist so gewährleistet. Mathematik
Beschwerden
Solltest du Probleme mit Dozierenden haben, die auf die Vereinbarkeit von Familie und Studium zurückgehen, kannst du dich an das Gleichstellungsbüro wenden.
Verwandte Seiten
- Bachelor-Master: Erweiterungsfach
- Beratung
- Beratungsverzeichnis Lehrämter
- Beratungsangebote für Studieninteressierte
- Informationen für Erstsemester
- Zentrum für Lehrerbildung (ZLB)
- Praktikumsbüro für Lehramtsstudiengänge (PfL)
- Ombudsstelle
- Akademisches Beratungs-Zentrum (ABZ)
- Psychologische Beratung
- Akademisches Auslandsamt (AAA)
- Einschreibungs- und Prüfungswesen
- Prüfungsamt
- Landesprüfungsamt I NRW (LPA)
- Staatsexamen: Beratung
- Staatsexamen: Auslaufregelung Staatsexamen
- Kategorie: Ansprechpartner
- Kategorie: Beratungsangebote
Dieser Artikel ist gültig bis 2018-06-30