Hauptschule (Schulform)

Aus LehramtsWiki
Version vom 13. Mai 2019, 11:40 Uhr von Celine M (Diskussion | Beiträge) (gültigkeit überprüft)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Die Hauptschule kann von allen Kindern besucht werden, die die Klasse 4 der Grundschule erfolgreich durchlaufen haben. Die Grundschule empfiehlt die Schulform Hauptschule, wenn sie für die weitere Förderung des Kindes am besten geeignet erscheint. Manchmal übersteigt die Zahl der angemeldeten Kinder an einer Schule die Aufnahmekapazität. In diesem Fall wird von Schule, Schulaufsicht und Schulträger versucht, dem Elternwunsch auf andere Weise zu entsprechen.

Die Hauptschule umfasst in Nordrhein-Westfalen die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I). Im Folgenden werden die grundlegenden Rahmenbedingungen für die Hauptschule genannt:

  • Englisch wird ab Klasse 5 als Fremdsprache fortgeführt.
  • Englisch und Mathematik wird in den Klassen 7 bis 9 auf zwei Anspruchsebenen (Grundkurs oder Erweiterungskurs) erteilt.
  • Die Klasse 10 wird in zwei Formen geführt:
Klasse 10 Typ A: Erwerb des Hauptschul­abschlusses nach Klasse 10
Klasse 10 Typ B: Erwerb des mittleren Schulabschlusses (Fachoberschulreife) evtl. mit Qualifikation zur gymnasialen Oberstufe.

Siehe auch

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-12-18