Akkreditierung

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Die Akkreditierung hat zum Ziel, Hochschulen, Studierenden und Arbeitgebern verlässliche Orientierung hinsichtlich der Qualität von Studienprogrammen –insbesondere Bachelor- und Masterstudiengängen– zu geben. Damit soll zugleich die nationale und internationale Anerkennung der Studien­abschlüsse gewährleistet werden.

Die Akkreditierung von Studiengängen, die sog. Programm­akkreditierung (vgl. z. B. Cluster-Akkreditierung/​Modell-Akkreditierung), erfolgt durch Akkreditierungs­agenturen (siehe unten), die ihrerseits wiederum von der Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland (kurz Akkreditierungsrat ) akkreditiert worden sind. [1]

Akkreditierungen werden für einen befristeten Zeitraum ausgesprochen. Ist die Frist abgelaufen, müssen die Studiengänge reakkreditiert werden. Für eine Reakkreditierung von Studiengängen gelten dieselben „Allgemeinen Kriterien für die Akkreditierung von Studiengängen“ wie für erstmalige Akkreditierungen in der jeweils aktuellsten Fassung. Eine Reakkreditierung kann auch von einer anderen Agentur durchgeführt werden, als der mit der erstmaligen Akkreditierung beauftragten.

Die System­akkreditierung ist eine Alternative zur Programm­akkreditierung. Gegenstand ist das interne Qualitäts­sicherungssystem einer Hochschule. Weitere Informationen findest du auf der Seite des Akkreditierungs­rates .

Akkreditierungs­agenturen

Folgende Akkreditierungs­agenturen sind berechtigt, das Qualitäts­siegel des Akkreditierungs­rates an von ihnen akkreditierte Studiengänge mit den Abschlüssen Bachelor und Master zu vergeben.

Fächerübergreifende Agenturen

Fachspezifische Agenturen

Dezernat Hochschul­entwicklungs­planung

Information des Dezernats Hochschul­entwicklungs­planung der UDE findest du hier: Akkreditierung und Reakkreditierung, sowie Beschreibung der Verfahren .




Quellen

Dieser Artikel ist gültig bis 2019-09-30