Auslandsaufenthalt im Fach Französisch
Allgemeine Informationen
Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistik über Erasmus‐Plätze an französischen oder belgischen Universitäten organisiert und betreut.[2] Das Modul zum Auslandsstudium umfasst dabei die Teilnahme an Lehrveranstaltungen zur französischen Literatur- und Sprachwissenschaft, wobei die jeweiligen Prüfungsanforderungen von der ausländischen Partneruniversität abhängen.[3]
Bei einem Studium von zwei modernen Fremdsprachen ist nur in einem der beiden Fächer ein Auslandsaufenthalt verpflichtend. Allgemeine Informationen zum Auslandsaufenthalt, zum freiwilligen Auslandsaufenthalt oder zu Themen wie Finanzierung und Stipendien findest du im Wiki-Artikel Auslandsaufenthalt.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Französisch findest du auch auf der Fächerseite. Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und weitere wichtige Dokumente findest du auf der Website der Romanistik. Außerdem hat das Institut für Romanistik alle wichtigen Informationen zum Auslandsmodul und zu den Erasmus-Kooperationen auf der Institutsseite zusammengefasst.
Arbeit als Assistant Teacher
Neben dem Auslandsstudium besteht alternativ die Möglichkeit, 6 bis 9 Monate als Assistant Teacher über den Pädagogischen Austauschdienst an einem französischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Es gibt dazu entsprechendes Veranstaltungsangebot.[4]
Bescheinigung Auslandsmodul
Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Frankreich oder Belgien nutze bitte das dafür vorgesehene Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.
Wenn ein Auslandssemester in einem französischsprachigen Land absolviert wird, kann die im Modul Sprachpraxis B zu besuchende Übung „Oral I (B2)“ sowie die in dieser Veranstaltung zu erbringende Studienleistung angerechnet werden. Solltest du ein Auslandssemester absolviert haben und die Verbuchung ist noch nicht erfolgt, melde dich bei Susanne Moerters.
Quellen
- ↑ (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)
- ↑ https://www.uni-due.de/romanistik/studium_auslandsstudium.php [zuletzt besucht am 06. März 2020]
- ↑ Anlage: Studienplan; (Verkündungsblatt Jg. 9, 2011 S. 811 / Nr. 113) berichtigt am 29. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 1025 / Nr. 193) zuletzt geändert durch vierte Änderungsordnung vom 10. November 2017 (VBl Jg. 15, 2017 S. 981 / Nr. 180)
- ↑ https://www.uni-due.de/international/outgoings_assistant.php [letzter Besuch 06. März 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-01-15