Kirchliche Unterrichtserlaubnis

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Voraussetzung für die Erteilung des konfessionellen Religions­unterrichts sind die staatliche Lehr­befähigung und eine Bevollmächtigung durch die jeweilige Kirche bzw. Glaubensgemeinschaft (Kirchliche Unterrichts­erlaubnis). Aufgrund der Sonder­stellung des Religions­unterrichts als res mixta wird durch die kirchliche Sendung die gemeinsame Verantwortung von Kirche und Staat sichergestellt.

Katholische Kirche

Bereits für den Vorbereitungs­dienstes wird den Religions­lehrerinnen und Religionslehrern aller Schulformen auf Antrag die Kirchliche Unterrichts­erlaubnis (gültig bis zur Ablegung der Zweiten Staatsprüfung) erteilt. Zuständig für die Beantragung der vorläufigen Kirchlichen Unterrichts­erlaubnis ist das Bistum, in dem die Universität liegt, an der das Studium beendet wurde.

Das Mentorat in Essen bietet jedes Jahr den Start ins Mentorat  zu diesem Thema an. Der Termin wird auf der Webseite des Mentorats  bekannt gegeben und über die Mailingliste „Theomail“  an die Studierenden versendet.

Beim Studium an der Universität Duisburg-Essen oder der Universität Bochum ist seit 2008 das Mentorat mitverantwortlich für die Vergabe der vorläufigen kirchlichen Unterrichtserlaubnis.

Die Katholische Kirche, und damit das Bistum Essen , erwartet von dir die Teilnahme an folgenden Bausteinen, die im Studienbegleitbrief  bescheinigt werden.

  • Start ins Mentorat
  • Orientierungsgespräch
  • Einführung ins "Geistliche Leben/Spiritualität"
  • Erfahrung in einem kirchlichen Praxisfeld
  • Abschlussgespräch

Der Studien­begleitbrief wird dir im Bistum Essen  beim Start ins Mentorat beziehungsweise im Orientierungs­gespräch ausgehändigt.

Im Bistum Essen begleiten Mitarbeitende des Mentorats Studierende der Studiengänge mit Lehramtsoption im Fach "Katholische Religionslehre" an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Ruhr-Universität Bochum und dem Institut für Katholische Theologie an der Fakultät für Geisteswissenschaften der Universität Duisburg-Essen auf ihrem Weg durch das Studium. Im Mentorat finden sie Beratungs- und Unterstützungsangebote auf dem Weg zur kirchlichen Unterrichtserlaubnis. Sie sollen angeregt werden, den eigenen Lebens- und Glaubensweg in den Blick zu nehmen und mit verschiedenen Formen von Spiritualität vertraut zu werden.

Evangelische Kirche

In der evangelischen Kirche bezeichnet die Vocatio generell die kirchliche Beauftragung zur Erteilung von Religions­unterricht an öffentlichen Schulen. Die Kirchliche Lehrerlaubnis zur Erteilung von Evangelischer Religionslehre wird aufgrund des abgeschlossenen Fachstudiums bzw. einer Neigungs­fachausbildung oder eines Zertifikats­kurses Evangelische Religionslehre vorläufig, nach Abschluss der zweiten Staatsprüfung und Teilnahme an einer Vokations­tagung endgültig von der zuständigen Landeskirche ausgesprochen.

Die Vorläufige Kirchliche Unterrichts­erlaubnis, welche nach Ablegen der Ersten Staatsprüfung bzw. dem Master of Education für den Vorbereitungsdienst erteilt wird, erlischt in der Regel nach vier Jahren, wenn sie nicht aus besonderen Gründen anders begrenzt ist. Sie kann im Bedarfsfall verlängert werden.

Verfahren zur Erlangung der vorläufigen Unterrichts­erlaubnis

Auf der Homepage der Evangelischen Theologie unserer Universität  wird das Verfahren in vier Schritten zusammengefasst.

Siehe auch

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Dieser Artikel ist gültig bis 2019-11-05