Numerus Clausus (NC)

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Der Numerus Clausus oder auch kurz NC genannt, beschränkt den Zugang zum Studium. Du kannst dich in Studiengänge, die mit einem NC belegt sind, nicht direkt einschreiben und musst dich zuerst auf einen Studienplatz bewerben.

Dabei zählt deine Abiturnote, denn der Numerus Clausus ist ein Durchschnittswert, der aus den Abiturnoten aller Bewerber*innen für einen Studiengang errechnet wird. Je nachdem, ob deine Abiturnote über oder unter diesem Wert liegt, hast du mehr oder weniger Chancen, einen Studienplatz zu bekommen.

Welche Studiengänge mit einem NC belegt sind, kannst du in den Übersichten des Einschreibungswesens, Bereich Zulassung, einsehen. Du kannst dich außerdem anhand der Verfahrensergebnisse darüber informieren, wie hoch der NC in den vergangenen Semestern lag. Diese Werte bieten dir lediglich einen Anhaltspunkt dafür, wie hoch der NC in dem Semester, in dem du dich bewirbst, liegen könnte und keine Garantie dafür, dass er tatsächlich einem dieser Werte entspricht.

Der Numerus Clausus begrenzt in der Regel sehr beliebte Studiengänge, um Studierenden ein gutes Betreuungs- / Studierendenverhältnis zu gewährleisten.

Auf den Seiten des Einschreibewesens findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-09-30