Senat
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Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und der Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplans, des Hochschulvertrags und zu den Evaluationsberichten.
Die stimmberechtigten Mitglieder des Senats setzen sich aus Vertreter*innen von Hochschullehrer*innen, akademischen Mitarbeiter*innen, Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung und Studierenden zusammen. Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-05-30