Vorbereitungsdienst

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Der Vorbereitungs­dienst ist, nach der universitären Ausbildung, der zweite Teil deiner Lehrer­ausbildung. Hier lernst du auf der Basis bildungs- und fachwissenschaftlicher Theorien zu unterrichten und dies zunehmend eigenverantwortlich zu tun. Du schließt den Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung ab, nach deren erfolgreichem Bestehen du dich auf reguläre Lehrerstellen bewerben und in den Schuldienst eintreten kannst.



Zweimal jährlich organisiert das ZLB unter Mitwirkung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes NRW (MSB) und des ZfsL Essen eine Informationsveranstaltung zum Vorbereitungsdienst. Dort erhälst du detaillierte Informationen und hast Gelegenheit deine Fragen zu stellen. Den nächsten Termin kündigen wir an dieser Stelle an.


Rechtliche Grundlagen

Grundlage deiner Ausbildung im Vorbereitungsdienst ist die Ordnung des Vorbereitungsdienstes und der Staatsprüfung für Lehrämter an Schulen (OVP). Zum Abschluss deiner Ausbildung legst du die am Kerncurriculum und den Kompetenzen und Standards der OVP orientierte Staatsprüfung ab.



Einstellungstermin

Für den Einstellungstermin zum 01. Mai 2021 ist die Bewerbungsfrist bereits abgelaufen. Eine Bewerbung nach Ende der Frist ist nicht mehr möglich. Die Anmeldung für den Vorbereitungsdienst mit Beginn November 2021 startet voraussichtlich Mitte April. Weitere Informationen zu der Bewerbung findest du auf der SEVON Webseite.


Bewerbung

Du kannst dich immer zum 01. Mai eines Jahres auf einen Ausbildungsplatz bewerben. Über einen zusätzlichen Einstellungstermin zum 01. November wird jedes Jahr neu entschieden.

Du kannst dich auch schon für den Vorbereitungsdienst bewerben, wenn du dein Masterstudium noch nicht vollständig abgeschlossen hast und beispielsweise gerade deine Masterarbeit schreibst. Zu einer bestimmten Nachreichfrist müssen allerdings alle Unterlagen vorhanden sein und dann musst du auch dein Masterzeugnis, mit dem du deinen Abschluss nachweist, einreichen. Die aktuelle Frist findest du im Bildungsportal SEVON.

Für die Verteilung der Plätze sind die Bezirks­regierungen zuständig. Eine Übersicht über die Ausbildungsorte die zum jeweiligen Einstellungstermin noch offen sind, findest du zum Bewerbungsstart auch im Bildungsportal SEVON.

Die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst in NRW erfolgt zunächst online. Nach dem Ausfüllen der Online­bewerbung musst du diese herunterladen, zweimal ausdrucken und unterschreiben. Deine Unterschrift ist insgesamt viermal erforderlich; dreimal auf dem Antrag und einmal auf deinem Lebenslauf. Zusammen mit den notwendigen Unterlagen schickst du deine Bewerbung per Post an die Bezirks­regierung, in deren Bereich dein erster Ortswunsch liegt.

Beachte, dass für die Ausschlussfrist das Eingangsdatum bei der Bezirksregierung, nicht das Datum des Poststempels oder des Absendens relevant ist! Verspätet eingegangene Antragsunterlagen sowie falsche Angaben oder fehlende Unterschriften in der Bewerbung können zum Ausschluss aus dem Verfahren führen!

Sobald du die Onlinebewerbung einmal ausgefüllt hast, kannst du deine Angaben nicht mehr ändern. Zusätzlich zu Angaben wie den Noten deines Abitur und deines Bachelorabschlusses, musst du in der Bewerbung auch deine finalen Ortswünsche angeben. Mehr Informationen dazu findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen.

Nur wenn mehr Bewerbungen eingehen als Ausbildungsplätze vorhanden sind, muss ein Zulassungsverfahren durchgeführt werden. Ist dies der Fall, wirst du rechtzeitig informiert. Vorgekommen ist dies allerdings das letzte Mal vor 10 Jahren.

Unterlagen

Nach dem Absenden deiner Onlinebewerbung erhältst du eine Übersicht über die Unterlagen, die du zusammen mit der ausgedruckten und unterschriebenen Version deiner Bewerbung per Post an die Bezirksregierung schicken musst. Da das Ausstellen einiger Unterlagen sehr lange dauern kann, ist es ratsam, diese schon vor deiner Antragstellung zu beantragen. Welche Unterlagen am besten schon vor deiner Onlinebewerbung vorliegen sollten, siehst du auf der Seite Hinweise zum Einstellungsverfahren.

Eine Übersicht über die Unterlagen, die für die Bewerbung nötig sein können, findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen. Einige Unterlagen können bis zur im Bewerbungsverfahren geltenden Frist nachgereicht werden. Diese Frist wird zum jeweiligen Bewerbungsstart in den aktuellen Unterlagen bekannt gegeben.

Erweitertes Führungszeugnis

Das erweiterte Führungszeugnis muss der Bezirks­regierung nicht zum Bewerbungsschluss, aber rechtzeitig vor dem Einstellungstermin vorliegen. Mit dem Ausdruck deiner Onlinebewerbung erhältst du ein Schreiben, mit welchem du das Führungszeugnis bei deiner Meldebehörde beantragen kannst. Das Führungszeugnis wird dann vom Bundesamt für Justiz direkt an die Bezirksregierung geschickt.

Sozialpunkte

Du kannst zur Begründung einer Ortsgebundenheit soziale Aspekte geltend machen. So werden zum Beispiel für Ehe bzw. eingetragene Lebenspartnerschaften, Betreuung von minderjährigen Kindern oder Schwerbehinderung sogenannte Sozialpunkte anerkannt. Der entsprechende Nachweis erfolgt anhand von Urkunden und Bescheinigungen, diese dürfen bei Abgabe der Unterlagen nicht älter als drei Monate sein. Dies gilt jedoch nicht für den Nachweis über eine Schwerbehinderung oder Gleichstellung. Die Nachweise müssen bis zum Bewerbungsschluss eingereicht werden, da verspätet eingereichte Nachweise nicht mehr berücksichtigt werden.

Detaillierte Angaben zu den einzelnen Urkunden und Bescheinigungen findest du in den Hinweisen für Bewerber*innen.

Bewerbungsrücknahme

Solltest du nach deiner Bewerbung doch kein Interesse an der Einstellung in den Vorbereitungsdienst haben, musst du dies der Bezirksregierung bei der du deine Unterlagen eingereicht hast, schriftlich mitteilen. Wenn du bereits ein Einstellungsangebot erhalten hast, muss die Absage an die Bezirksregierung gehen, von der du das Einstellungsangebot erhalten hast.

Tauschbörse

Wenn du den dir angebotenen Ort des ZfsL gegen einen anderen Ort tauschen willst, findest du im Internet eine landesweite Tauschbörse. Die Zugangsdaten werden dir mit dem Einstellungsangebot durch die Bezirksregierung mitgeteilt. Voraussetzungen für einen Tausch sind:

  • gleiches oder entsprechendes Lehramt;
  • gleiche Fächerkombination;
  • gleicher Schulformschwerpunkt.

Aufbau und Inhalt des Vorbereitungs­dienstes

  • Deine Ausbildung im Vorbereitungsdienst findet an einer Ausbildungsschule und an einem der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) statt. Sie dauert 18 Monate, unabhängig davon, für welche Schulform du studierst.
  • Du absolvierst deine Ausbildung in deinen studierten Fächern oder Lernbereichen; in Ausnahmefällen kann dies auch nur ein Fach, z. B. Kunst sein. Studierst du ein Erweiterungsfach, kann dieses eines deiner Fächer oder den dritten Lernbereich ersetzen.
  • Zu Beginn deiner Ausbildung findet ein Eingangs- und Perspektivgespräch statt.
  • Deine Ausbildung umfasst Unterricht unter Anleitung, selbstständigen Unterricht sowie Unterrichts­hospitationen und erstreckt sich auf alle Handlungs­felder des Lehrerberufs.
  • In deinen Fächern finden in der Regel insgesamt zehn Unterrichts­besuche statt, zu denen du eine kurzgefasste Planung vorzulegen hast.
  • Die Unterrichtsbesuche der Seminar­ausbilder*innen dienen der Anleitung, Beratung, Unterstützung und Beurteilung.
  • Die Ausbildung umfasst durchschnittlich 14 Wochenstunden. Davon entfallen durchschnittlich neun Wochenstunden auf den selbstständigen Unterricht in zwei vollständigen Schulhalbjahren.

Der Vorbereitungsdienst in Teilzeit

Betreust du ein Kind unter 18 Jahren oder pflegst Angehörige, dann kannst du deinen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ablegen. Du arbeitest dann nur 75% deiner regulären Ausbildungszeit und deine durchschnittlichen Wochenstunden reduzieren sich von 21 auf 15,75 Wochenstunden. Entsprechend verlängert sich der Vorbereitungsdienst auf 24 statt 18 Monate. Deine Anwärterbezüge, deine Vermögenswirksamen Leistungen und auch dein Familienzuschlag wird anteilig gekürzt. Die Beihilfe erhältst du dagegen durchgehend in voller Höhe.

Betreust du bereits ein Kind oder pflegst Angehörige, beantragst du deine Teilzeit zusammen mit deiner Bewerbung. Übernimmst du erst nach deiner Bewerbung, aber noch vor deiner Einstellung Betreuungs- oder Pflegeaufgaben, stellst du deinen Antrag am besten sofort, spätestens aber bis einen Monat vor deiner Einstellung in den Vorbereitungsdienst. Übernimmst du diese erst nach deiner Einstellung, beantragst du deine Teilzeit bis spätestens einen Monat vor Beginn des folgenden Schulhalbjahres für dieses.

Bist du körperlich beeinträchtigt, kannst du eine individuelle Verlängerung des Vorbereitungsdienstes beantragen und wirst dabei von der Schwerbehindertenvertretung und der Seminarleitung beraten und unterstützt.

Hotline

Auskünfte zum Vorbereitungsdienst oder auch zum Seiteneinstieg erhältst du an der Hotline des ZfsL NRW unter: 0211-837 1905. Bei Fragen kannst du dich auch an die Bezirksregierungen wenden.


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-10