Vergabe von Studienplätzen
Wenn der Studiengang zulassungsfrei ist, kannst du dich einfach innerhalb der Einschreibungsfrist einschreiben und erhältst garantiert einen Platz, sofern du die Studienvoraussetzungen erfüllst.
Ist dein Wunschstudiengang zulassungsbeschränkt, dann reichst du innerhalb der Bewerbungsfrist eine Bewerbung über das Portal HIS in One ein.
Verteilung der Plätze
Gibt es für den Studiengang mehr Bewerber*innen als Studienplätze, dann werden die Plätze nach einer bestimmten Quote verteilt. Zunächst einmal wird von der Gesamtzahl der zulassungsbeschränkten Studienplätze eine nach Prozentzahlen festgelegte Anzahl von Studienplätzen vorab für die Studienplatzvergabe an Bewerber*innen abgezogen, die besondere Kriterien erfüllen. Dazu gehören zum Beispiel Beruflich Qualifizierte, für die 4 Prozent oder Zweitstudienbewerber*innen, für die 3 Prozent der Studienplätze aus der Gesamtzahl der Studienplätze abgezogen werden. Aus der so verminderten Gesamtzahl der Studienplätze werden die verbleibenden Studienplätze nach Quoten vergeben.
20 Prozent der verbliebenen Plätze werden rein nach der Abiturnote verteilt, die restlichen 80 Prozent im hochschuleigenen Auswahlverfahren, in dem noch andere Faktoren berücksichtigt werden. Detaillierte Informationen zum Vergabeverfahren kannst du auf der Website des Einschreibungswesens nachlesen. Erst nach einer erfolgreichen Bewerbung kannst du dich dann innerhalb der Einschreibungsfristen für den Studiengang einschreiben.
Sonderfälle
Wirtschaftswissenschaften
Möchtest du dich auf einen Studienplatz in den Wirtschaftswissenschaften bewerben, verbessert sich dein Grad der Qualifikation, wenn du bereits eine kaufmännische Ausbildung abgeschlossen oder eine Berufstätigkeit ausgeübt hast. In der Bachelorzulassungsverordnung erfährst du in §3 Details dazu.
Musik und Kunst
Bewirbst du dich auf einen Studienplatz für Musik an Grundschulen an der Folkwang Universität der Künste oder für das Fach Kunst an Grundschulen an der Universität Duisburg-Essen, verbessert sich dein Qualifikationsgrad gemäß §5 Bachelorzulassungsverordnung für die Lernbereiche Sprachliche und Mathematische Grundbildung um 0,8.
Spitzensportler*in
Gehörst du einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, oder C- oder C/D –Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes an, gelten auch für dich spezifische Zulassungsbedingungen, die du in §4 der Bachelorzulassungsverordnung nachlesen kannst.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-01-12