Anpassungslehrgang
Voraussetzungen
Du bist Mitglied eines EU-Staates oder Nicht-EU-Staates und sprichst Deutsch auf dem Niveau C1. Dies belegst du mit einem anerkannten Zertifikat.
Dein Weg
Wird dein Studienabschluss anerkannt, wirst du zusätzlich Unterschiede deiner Lehramtsausbildung zu unserer Lehramtsausbildung ausgleichen müssen. Dies bedeutet, dass du an einigen Tagen in der Woche an einer Schule unterrichtest, du dich an den anderen Tagen in einem Zentrum für schulpraktische Lehrerausbildung (ZfsL) nachqualifizierst und vor oder während deines Anpassungslehrgangs Veranstaltungen an einer Universität wie der Universität Duisburg-Essen besuchst.
Dein Anpassungslehrgang dauert unterschiedlich lang, je nachdem, wie viele fehlende Leistungen du ausgleichen musst. Der kürzeste Zeitraum umfasst sechs Monate, der längste 36 Monate. Während der Ausbildung solltest du deine Sprachkompetenzen so gut entwickeln, dass du gegen Ende des Anpassungslehrgangs das Sprachniveau C2 („lernen, lehren, beurteilen“) sprichst. Du bekommst in deiner Ausbildungszeit bereits ein Anwärtergehalt.
Anerkennung
Als Mitglied eines EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Arnsberg, als Mitglied eines Nicht-EU-Staates sendest du deine Unterlagen an die Bezirksregierung Detmold. Die Bearbeitung deines Antrags kann bis zu vier Monate dauern.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-08-17