Master
Die folgenden Informationen wurden den Webseiten des Einschreibungs- und Prüfungswesens entnommen.
Du hast dein Bachelorstudium im Lehramt an der UDE abgeschlossen?
Dann meldest du dich zunächst für dein Bachelorstudium zurück und schreibst dich danach im Einschreibungswesen für den Master um. Dafür bringst du dein Bachelorzeugnis mit. Einen Einschreibeantrag, wie du ihn von deiner Einschreibung in den Bachelor kennst, brauchst du nicht.
Hast du noch kein Zeugnis bekommen, schaust du in HISinOne nach, ob bereits alle deine Prüfungen dort eingetragen wurden. Sollte das nicht der Fall sein, bittest du die entsprechenden Prüfenden, dir eine Ersatzbescheinigung auszustellen und legst diese im Bereich Einschreibewesen vor.
Interessieren dich noch mehr Themen, wie der rechtzeitige Beginn der Bachelorarbeit um den Master mit Semesterbeginn starten und dich zum Praxissemester anmelden zu können? Dann lies sie in unserem Artikel zur Bachelorarbeit nach.
Du hast einen Lehramtsbachelor abgeschlossen, aber nicht an der UDE?
Dann schreibst du dich im Einschreibungswesen für den Master ein und reichst danach einen Antrag auf Gleichwertigkeit ein. Wird dir die Gleichwertigkeit deines Abschlusses zu unserem Lehramtsbachelor bestätigt, kannst du dich für das nächste Semester zurückmelden. Wird sie dir nicht bestätigt, ist eine Rückmeldung nicht möglich (Rückmeldesperre).
Du hast einen Bachelor an der UDE abgeschlossen, aber nicht für das Lehramt?
Dann musst du zuerst prüfen lassen, ob dein Abschluss als gleichwertig zum Lehramtsabschluss anerkannt werden kann. Ob das der Fall ist und wie das geht, erfährst du in unserem Artikel zum Thema Gleichwertigkeit.
Wird dir die Gleichwertigkeit bestätigt, schreibst du dich mit einem Antrag auf Umschreibung/Studiengangwechsel, deinem Studierendenausweis und Nachweisen über besondere Zugangsvoraussetzungen wie z.B. Sprachnachweise, im Einschreibungswesen um. Du brauchst keinen Termin dafür.
Wird dir die Gleichwertigkeit nicht bestätigt, kannst du dir einzelne Leistungen deines Bachelors anerkennen lassen und dich in einem höheren Semester in den Bachelor einschreiben oder dich auf einen Studienplatz bewerben. Informiere dich zum Thema in unserem Artikel Höheres Fachsemester.
Du hast einen Bachelor an einer anderen Hochschule abgeschlossen, der kein Lehramtsbachelor ist?
Dann kannst du zunächst prüfen lassen, ob dein Abschluss als gleichwertig zum Lehramtsabschluss anerkannt werden kann. Lies dazu unsere Hinweise im Artikel Gleichwertigkeit.
Wird dir die Gleichwertigkeit bestätigt, schreibst du dich mit einem Antrag auf Einschreibung und den zugehörigen Unterlagen im Einschreibungswesen bei uns ein. Dafür musst du vorab einen Termin online buchen.
Wird dir die Gleichwertigkeit nicht bestätigt, kannst du dir einzelne Leistungen deines Bachelors anerkennen lassen und dich in einem höheren Semester in den Bachelor einschreiben oder dich auf einen Studienplatz bewerben. Informiere dich zum Thema in unserem Artikel Höheres Fachsemester.
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-05-31