Fachwechsel
Wechsel im Bachelor
Prüfe zunächst, ob dein Fach zulassungsbeschränkt ist. Sollte das der Fall sein, musst du dich innerhalb der entsprechenden Frist bewerben. Wähle das neue Fach aus und trage für das Fach, das du weiterstudierst, den Platzhalter „Fachwechsel“ ein.
Sollte dein Fach zulassungsfrei sein oder solltest du einen Studienplatz erhalten, kannst du dein Fach zum Wintersemester wechseln. Ein Wechsel zum Sommersemester ist nicht möglich, da die Lehramtsstudiengänge immer im Wintersemester beginnen.
Möchtest du zu einem der Fächer Kunst, Musik oder Sport wechseln, musst du vorab eine Eignungsprüfung absolvieren.
Soll das neue Fach eine Sprache, ev./kath. Religion, Geschichte oder Philosophie sein, musst du bestimmte Anforderungen im Studium oder im Übergang zum Master erfüllen.
Überlege auch, ob du bereits das Berufsfeldpraktikum (BfP) in dem Fach absolviert hast, das du aufgeben möchtest. Ist das der Fall, kannst du versuchen dir das BfP für das neue Fach oder das Fach, das du weiterstudierst, anerkennen zu lassen. Wird dein BFP nicht anerkannt, musst du es erneut absolvieren, dabei bist du frei es in dem neuen Fach oder in dem Fach, das du weiterstudierst, abzulegen.
Um dich in das neue Fach einzuschreiben, nutzt du einen Umschreibungsantrag und füllst in diesem nur die Felder unter „1. Studiengang“ aus. Lies im Anhang des Antrags, wie und mit welchen Unterlagen du den Antrag einreichen kannst und beachte die Einschreibungsfrist. Stelle sicher, dass du zum Zeitpunkt der Umschreibung zurückgemeldet bist. Die Verbuchung deines Semesterbeitrags dauert 3 bis 5 Werktage.
Wechsel im Master
Ein Fachwechsel im Master ist nicht möglich, da die im Bachelor studierten Fächer im Master fortgesetzt werden müssen.
Fachwechsel und BAföG
Beziehst du Förderung nach BAföG, lass dich vor einem Fachwechsel zu den Auswirkungen und geltenden Regelungen von deiner Sachbearbeitung beraten.
Fachwechsel und Schulformwechsel
Möchtest du einen Fach- und Schulformwechsel beantragen, wende dich an die Studienberatung für Lehramtsstudierende (ZLB).
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-17