Bachelor-Master:Fächerspezifische Vorgaben für die Lehramtsstudiengänge
Musik
Musik kannst du als Kombinationsfach im Lehramt an der Folkwang Universität der Künste studieren. Die Eignungsprüfung besteht aus mehreren Teilen und findet vor Ort statt. Um deine Vorbereitung zu unterstützen, stellt dir die Folkwang Universität Probetests und Literatur zur Verfügung. Sie benachrichtigt dich schriftlich über das Ergebnis. Eine bestandene Prüfung ist immer nur für das folgende Semester gültig. Du kannst sie beliebig oft wiederholen. Bestandene Eignungsprüfungen anderer Hochschulen werden nicht anerkannt.
Für die Teilnahme an der Eignungsprüfung musst du dich an der Folkwang Universität der Künste bewerben. Die Frist beginnt in der Regel am 15. Januar eines Jahres und endet am 15. März. Für die Bewerbung nutzt du das Bewerbungsportal der Folkwang-Universität und zahlst eine Gebühr. Wirst du für die Eignungsprüfung zugelassen, wird dir dein persönlicher Termin mitgeteilt.
Wende dich bei Fragen an die Studienfachberatung der Folkwang.
Kunst
Möchtest du Kunst als Kombinationsfach oder Einzelfach (nur GyGe) studieren, musst du deine künstlerische Eignung nachweisen. Hierzu bewirbst du dich mit einer Bewerbungsmappe, einem Erläuterungsvideo und einem Bewerbungsbogen am Institut für Kunst und Kunstwissenschaft. Ob du zugelassen wirst, hängt von deiner Mappe ab. Diese wird am Mappen-Sichtungstag von einer Aufnahmekommission beurteilt. Nach der Mappen-Durchsicht kann es vorkommen, dass das Prüfungsgremium mehr über dich erfahren möchte und dich zum Praxistag einlädt. Damit deine Eignung abschließend beurteilt werden kann, werden dir am Praxistag Aufgaben gestellt, die du innerhalb von ca. 5 Stunden bearbeiten musst.
Möchtest du mit dem Studium beginnen, ist dies zum Wintersemester möglich. Vorab meldest du dich zur Eignungsprüfung in der Regel im April an und gibst deine Bewerbungsmappe in der Regel im Mai ab. Die aktuellen Termine zur Bewerbung sowie weitere Infos und Unterlagen findest du auf den Seiten des Instituts für Kunst und Kunstwissenschaft unter Bewerbung/Eignungsprüfung.
Mappenberatung
Um die Prüfung sicher bestehen zu können, solltest du an den Mappenberatungsterminen teilnehmen. Die Teilnahme ist ohne Voranmeldung möglich. Es sind immer Gruppenbesprechungen, in denen anhand von mitgebrachten Beispielen über den Aufbau, den Umfang und die Gestaltung der Mappen von den Lehrenden der Kunstpraxis beraten wird. Bring also originale Arbeitsproben mit (nicht digital!).
Schulformwechsel
Bist du an der UDE bereits in Kunst eingeschrieben und möchtest du deine Schulform wechseln, musst du erneut eine Mappe abgeben, wenn du zu einer Schulform mit höheren Anforderungen wechseln möchtest, z.B. vom Grundschulstudium zum Studium Gy/Ge. Du kannst bereits an der Quereinstiegsprüfung im Januar teilnehmen.
Hochschulwechsel
Bist du an einer anderen Hochschule in Kunst oder einem kunstnahen Studienfach wie Architektur und Design eingeschrieben oder hast du dieses bereits absolviert und möchtest du zu uns wechseln, kannst du ebenfalls bereits an der Quereinstiegsprüfung im Januar teilnehmen.
Gültigkeit der Prüfung
Die bei uns bestandene künstlerische Eignungsprüfung ist für zwei Jahre gültig. Prüfungen anderer Universitäten, aus anderen Bundesländern oder dem Ausland werden nicht anerkannt.
Beratung und Auskunft
Wende dich bei Fragen an die Studienfachberatung Kunst. Informationen zu Terminen und Fristen erfährst du auch im Sekretariat des Institutes für Kunst und Kunstwissenschaft.
Sport
Möchtest du Sport als Kombinationsfach im Lehramt studieren, musst du deine sportliche Eignung nachweisen. Die Eignungsprüfung besteht aus Schwimmen, Leichtathletik, Turnen, Gymnastik/Tanz und einem Spiel. Die Leistungsanforderungen unterscheiden sich nach Schulform und sind mit Text, Fotos und Videos beschrieben. Die Prüfung findet an einem Tag statt und ist in Teilprüfungen unterteilt. Bestehst du eine Teilprüfung nicht, wird die Eignungsprüfung als nicht bestanden abgebrochen.
Für die Teilnahme musst du dich kostenpflichtig anmelden. Du benötigst dafür das Anmeldeformular, ein ärztliches Attest über deine Sporttauglichkeit, das nicht älter als drei Monate sein darf und den Einzahlungsbeleg über die Teilnahmegebühr. Die Gebühr wird dir nach erfolgreicher Prüfung und anschließender Einschreibung erstattet. Bitte denke daran, am Tag der Eignungsprüfung deinen Personalausweis mitzunehmen, da du ihn vor jeder Teilprüfung vorzeigen musst.
Die Fachschaft Sport bietet dir eine Vorbereitung auf die Eignungsprüfung an.
Die Eignungsprüfung für Sport findet einmal im Jahr statt, in der Regel im Juni. Vorab musst du dich anmelden, meistens im April. Die genauen Termine werden vom Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften im Januar veröffentlicht.
Hast du die Eignungsprüfung bestanden, wird dir eine Bestätigung zugesendet. Du benötigst sie, um dich in Sport einzuschreiben. Die bestandene Prüfung ist drei Jahre gültig.
Hast du nicht bestanden oder den Termin an der UDE verpasst, kannst du die Prüfung im Folgejahr wiederholen oder sie an einer anderen Universität in Deutschland ablegen und von der Fakultät anerkennen lassen. Für die Anerkennung darf die bestandene Eignungsprüfung der anderen Hochschule nicht älter als drei Jahre sein und muss die Anforderungen für deine Schulform erfüllen.
Ersatz oder Anerkennung (Sport)
In einigen Fällen sieht die Ordnung für die Eignungsprüfungen für das Fach Sport die Anerkennung einer Alternative zur Eignungsprüfung vor.
- Hattest du in der Schule Sport als Leistungskurs gewählt und in den Teilnoten der Jahrgangsstufen 11 und 12 (8-jähriger Bildungsgang) bzw. 12 und 13 (9-jähriger Bildungsgang) sowie in der Abiturprüfung jeweils mindestens 10 Punkte erreicht, bist du von der Eignungsprüfung befreit und musst nur ein aktuelles ärztliches Attest über die Sporttauglichkeit vorlegen.
- Kannst du die Eignungsprüfung wegen einer Behinderung oder chronischen Erkrankung nicht wie vorgesehen absolvieren, kannst du auf Antrag an den Prüfungsausschuss die Prüfung in bedarfsgerecht abgewandelter Form machen. Dazu musst du den Antrag an den Prüfungsausschuss Sport bis spätestens 6 Wochen vor dem Tag der Durchführung stellen und ein ärztliches Zeugnis vorlegen.
- Die Eignungsprüfung entfällt auch dann für dich, wenn du eine entsprechende Eignungsprüfung bereits an einer anderen deutschen Universität bestanden hast und diese nicht älter als drei Jahre ist und sie die Anforderungen für deine Schulform erfüllt.
- Ersatznachweise, z. B. in Form des Deutschen Sportabzeichens oder des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens, werden nicht anerkannt.
- Wenn du dich in ein höheres Fachsemester einschreibst, z. B. weil du die Hochschule gewechselt hast, wird keine Eignungsprüfung durchgeführt.
Wende doch bei Fragen zur Eignungsprüfung an das Institut für Sport- und Bewegungswissenschaften wenden: sporteignungspruefung@uni-due.de.
Notenverbesserung (Grundschule)
Wenn du dich für einen Studienplatz im Lehramt Grundschule bewirbst und als drittes Fach Kunst oder Musik gewählt kannst du nach bestandener Eignungsprüfung am Vergabeverfahren für die Studienplätze in den Pflichtlernbereichen Sprachliche Grundbildung und Mathematische Grundbildung mit einem Bonus von 16 Punkten teilnehmen. Dazu beantwortest du die entsprechende Frage bei der Online-Bewerbung mit "Ja" und reichst deinen Zulassungsbescheid der Folkwang für das Fach Musik oder den Nachweis der bestandenen Eignungsprüfung in Kunst vor dem Ende der Bewerbungsfrist im Einschreibungswesen ein.
Diese Möglichkeit der Notenverbesserung gibt es NUR für die Grundschule!
Fremdsprachen
Möchtest du eine moderne Fremdsprache, also Englisch, Französisch, Spanisch oder Türkisch studieren, musst du ein bestimmtes Sprachniveau nachweisen bzw. an Sprachtests zu Studienbeginn teilnehmen. Mehr Informationen zu den sprachlichen Anforderungen findest du im Artikel Voraussetzungen. Dort findest du auch Angaben dazu, wann du ein Latinum, Hebraicum oder Graecum benötigst.
Ordnungen
- Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Grundschulen vom 29. November 2017 (Folkwang)
- Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen vom 31. Januar 2018 (Folkwang)
- Ordnung zur Feststellung der studiengangspezifischen künstlerischen Eignung für das Studienfach Musik im Bachelorstudiengang mit Lehramtsoption Gymnasien und Gesamtschulen vom 31. Januar 2018 (Folkwang)
- Ordnung für den Nachweis der besonderen Eignung für das Fach Kunst in den Bachelorstudiengängen mit der Lehramtsoption Berufskolleg, Grundschule, Gymnasien/ Gesamtschulen sowie Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschulen an der Universität Duisburg-Essen vom 05. April 2011
- Ordnung für die Eignungsprüfung für das Fach Sport in den Bachelorstudiengängen mit der Lehramtsoption Grundschule, Haupt-, Real-, Sekundar- und Gesamtschule, Gymnasium/ Gesamtschule sowie Berufskolleg an der Universität Duisburg-Essen vom 20. Juni 2011
Dieser Artikel ist gültig bis 2025-01-15