Studienbeiträge an der UDE
Der Studienbeitrag (oder Studiengebühr) beträgt: ab dem WS 09/10 480€ (zuvor waren es 500€).
Aktuell
Die Studiengebühren werden in NRW durch die Änderung des Hochschulrahmengesetzes auf Basis des Gesetzesentwurfs zur "Verbesserung der Chancengleichheit am Hochschulzugang" zum Wintersemester 2011/2012 abgeschafft.
Den Hochschulen werden darüber hinaus Kompensationsmittel des Landes in Höhe der Einnahmen aus Studienbeiträgen garantiert.
Genauere Informationen gibt das folgende Informationsblatt des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes NRW: Abschaffung Studiengebühren - Fragen und Antworten
Weitere Informationen unter Abschaffung Studiengebühren
Erläuterung
Die Studienbeiträge betragen ab dem Wintersemester 2009/10 480,00 €/Semester. Dies geht zurück auf eine Senkung des Prozentsatzes der Studienbeiträge von 18% auf 14%, der unmittelbar dem Ausfallfonds der NRW-Bank zugeführt wird. Aufgrund intensiver Bemühungen vieler studentischer Gruppen und Vertreter konnte die Senkung politisch durchgesetzt werden. Nicht unwesentlich beteiligt war an dieser Stelle die "Liste Studierender Demokraten", die sich mit Sachverständigen auch auf einer Sitzung der Kommission für Lehre, Studium und Weiterbildung (KLSW) für eine Empfehlung an das Rektorat und den Senat zur Senkung der Gebühren einsetzte. Mit dieser Entscheidung folgt die Universität Duisburg-Essen (UDE) der Entwicklung an den anderen Universitäten der Universitätsallianz Metropole Ruhr (UAMR) in Dortmund und Bochum.
Weitere Informationen unter Studierendensekretariat und diesen Seiten .
Anträge für Sonderregelungen
Hier können Sie sich auch Anträge, z. B. für die Sonderregelung Geschwister und weitere herunterladen.
Satzungen
Satzung der Universität Duisburg-Essen über die Erhebung von Studienbeiträgen vom 23.06.2006
Vollzogene Änderungen in der Satzung vom 18.07.2008