FAQ:Nach dem Studium Antworten

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Referendariat

Frage 1: Wie kann ich mich für das Referendariat anmelden?


Frage 2: Wie kann ich eine Schule für mein Referendariat wählen?
  • Grundsätzlich wird Ihnen nach Ihrer Zuweisung zu einem Seminarort Post geschickt. Hier sind dann alle Informationen über die Schulwahl zu finden. Jeder Seminarort hat nur ein bestimmtest Kontingent an Ausbildungsschulen und Plätzen, eine Absprache ist notwendig.


Frage 3: Wann sind die Einstellungstermine?
  • Immer 1.Mai und 1.November (bei hoher Nachfrage). Genaue Informationen findest du hier.


Frage 4: Welche Seminarstandorte gibt es?
  • Nicht alle Seminarstandorte sind für alle Fächerkombinationen, Einstellungstermine und Schulformen (GyGe, GHR, BK) geöffnet
    • Regierungsbezirk Arnsberg: Arnsberg, Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm, Lüdenscheid, Siegen
    • Regierungsbezirk Detmold: Bielefeld I, Bielefeld II, Detmold, Minden, Paderborn
    • Regierungsbezirk Düsseldorf: Düsseldorf, Duisburg, Essen, Kleve, Krefeld, Mönchengladbach, Neuss, Oberhausen, Solingen/Wuppertal
    • Regierungsbezirk Köln: Aachen, Bonn, Engelskirchen, Jülich, Köln, Leverkusen, Siegburg, Vettweiß
    • Regierungsbezirk Münster: Bocholt, Gelsenkirchen, Münster I, Münster II, Recklinghausen, Rheine
  • Homepage der Seminarstandorte (mit Karte) 


Frage 5: Mir wurde ein Seminarstandort weit weg zugeteilt - was kann ich machen?
  • Leider kann man da nicht viel machen. In außerordentlichen Härtefällen kann es zu einer neuen Entscheidung kommen. Dazu sollte die zustände Bezirksregierung kontaktiert werden. Alternativ kann man seinen Seminarstandort in einer der Tauschbörsen: Tauschbörse Bezreg. Münster  oder Referendar.de  anbieten.


Frage 6: Woher kriegt man denn eine vorläufige Bescheinigung über abgelegte Prüfungen?
  • Das LPA stellt solche Bescheinigungen aus.


Frage 7: Was passiert, wenn ich mein Studium nicht rechtzeitig abschließen kann, nachdem ich mich für das Referendariat angemeldet habe?
  • In diesem Fall verfällt die Anmeldung. Im nächsten Turnus ist eine erneute Anmeldung möglich.


Frage 8: Wo kann ich meine unbeantworteten Fragen zum Referendariat stellen?


Frage 9: Kann ich mich nach meiner letzten Prüfung (EWAK) direkt für das Referendariat anmelden?
  • Ja, das Prüfungsamt wird dir rechtzeitig das Zeugnis ausstellen, damit du es bis zur Einreichfrist nachreichen kannst.
  • Nachreichfristen für das Zeugnis erfährst du auf der SEVON-Seite .
  • Bitte unbedingt die Abgabefrist für die Staatsexamensarbeit beachten (nicht zu spät)! Eine zu spät abgegebene Staatsexamensarbeit kann die rechtzeitige Ausstellung des Zeugnisses verhindern.


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