Inklusion
Am 01. Dezember 2010 bekannte sich der NRW-Landtag einstimmig dazu, den Ausbau von Schulen im Sinne des "Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen" zu erweitern. Es bezeichnet das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderungen in den Schulen. Schüler mit unterschiedlichen Behinderungen sollen auch in den allgemeinen Schulen gefördert werden. Der Besuch einer Förderschule soll zwar auf besonderen Wunsch möglich sein, das Ziel ist jedoch das gemeinsame Lernen in der Regelschule.
Ein Inklusionsplans wird momentan von einer Projektgruppe im Ministerium entwickelt.Dabei werden Schulträger, Eltern- und Lehrerverbände sowie Fachverbände in die Planung mit einbezogen. Die gesetzliche Verankerung des Rechts auf inklusive Bildung soll vorbereitet und das gemeinsame Lernen im bisherigen System des Gemeinsamen Unterrichts weiter ausgebaut werden.
Momentan ist die Situation so, dass die Schulaufsicht, die laut Schulgesetz über den sonderpädagogischen Förderbedarf, den Förderschwerpunkt und den Förderort entscheidet, aufgefordert wurde, wo immer es möglich ist, dem Wunsch von Eltern nach Gemeinsamem Unterricht nachzukommen. Dazu ist die Zustimmung der Schulträger erforderlich, und es müssen die personellen und sächlichen Voraussetzungen an der Schule gegeben sein.
Hintergundinformationen
Elterinformationen
Eltern, die ihr Kind im gemeinsamen Unterricht oder integrativen Lerngruppen in der Sekundarstufe Ianmelden wollen wenden sich an die Schulaufsicht. Für Grundschulen, Hauptschulen und Förderschulen (bis auf die Förderschwerpunkte "Sehen" und "Hören + Kommunikation") sind das die Schulämter, bei den übrigen Schulformen die Bezirksregierungen.