Prüfungsordnungen

Aus LehramtsWiki
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Die Prüfungsordnungen legt die Rahmenbedingungen für eine Prüfung an der Hochschule fest.

Prüfungsordnungen (POs) regeln u.a:
Ziel des Studiums, Zweck der Prüfung Regelstudienzeit, Studienaufbau, Studienumfang
Prüfungsausschuss Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen, Einstufung in höhere Fachsemester
Prüferinnen, Prüfer, Beisitzerinnen und Beisitzer Zulassung zur Prüfung
Struktur der Prüfung, Anmeldung und Abmeldung Wiederholung von Prüfungen
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß Bestehen und Nichtbestehen der Bachelor-Prüfung
Bildung der Noten Einsicht in die Prüfungsakten
Geltungsbereich In-Kraft-Treten und Veröffentlichung


Staatsexamen

Die Prüfungsordnung für Lehramtsstudierende auf Staatsexamen heißt Lehramtsprüfungsordnung, kurz LPO.
Viele weitere Informationen sind auf der Seite Studienpläne/Studienordnungen zusammengetragen worden.


Die Satzungen & Ordnungen finden sich auf http://zlb.uni-due.de/zlb/node/253" target="_blank">den Seiten des ZLBs .

Bachelor an der UDE

Hier gibt es eine Übersicht der Prüfungsordnungen für den Bachelor-Studiengang mit der jeweiligen Lehramtsoption:

  • Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Grundschulen
  • Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Haupt-, Real- und Gesamtschulen
  • Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Gymnasien/Gesamtschulen
  • Gemeinsame Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang mit der Lehramtsoption Berufskollegs

Master an der UDE

Das Studium zum Master of Education beginnt an der UDE zum Wintersemester 2014/15. Gemeinsame Prüfungsordnungen (Master)

Fachprüfungsordnungen


Siehe auch