Infocenter zum Lehramtsstudiengang Informatik

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Im Infocenter finden Studieninteressierte, Studienanfänger und Studierende nützliche Informationen rund um das Lehramtsstudium Informatik. Dazu gehören Hinweise auf Informationsveranstaltungen, Informationsmaterial, zu den rechtlichen Grundlagen des Studiums, den Prüfungsordnungen, zu Anerkennungsfragen im Falle von Hochschule- oder Studiengangswechseln sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen.

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Veranstaltungen

Hier finden Sie Informationen zu Informationsveranstaltungen für Studieninteressierte am und Studierende im Lehramtsstudiengang Informatik.

Für Studieninteressierte

Folgende Veranstaltungen sind derzeit geplant:

  • Vortrag mit Informationen für Studieninteressierte zum Lehramtsstudium Informatik an der Universität Duisburg-Essen im Rahmen des Schülerinformationstages  am 19.02.2015 von 14:00 bis 14:40 auf dem Campus Essen im Raum S04 T01 A02.

Für Studienanfänger

Folgende Veranstaltungen sind derzeit geplant:

  • Stammtisch für neue Informatiklehramtsstudierende in der zweiten Novemberhälfte 2014: Eine Terminabfrage per Doodle-Poll wurde gestartet. Interessierte Studierende wenden sich wg. des Links zum Poll bitte an Frau Quadt .

Vergangene Veranstaltungen:

  • Einführungsveranstaltung für neue Studierende im Lehramtsstudiengang Informatik am 9.10.2014 um 10:00 im Gebäude SE, R. 005, auf dem Campus Schützenbahn .

Studienanfänger im Lehramtsstudiengang Informatik beachten bitte auch die Hinweise für Studienanfänger .

Für Studierende

Zur Zeit sind keine Veranstaltungen geplant.

Informationsmaterial

Lehramtsstudium an der Universität Duisburg-Essen

Lehramtsstudium Informatik

Kombinationsfächer zum Lehramtsstudium Informatik

Das Unterrichtsfach Informatik ist im Bachelor- und Masterstudiengang für das Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen kombinierbar mit folgenden anderen Unterrichtsfächern:

  • Biologie
  • Chemie
  • Physik
  • Mathematik
  • Deutsch
  • Englisch
  • Französisch
  • Spanisch
  • Geschichte
  • Evangelische Religionslehre
  • Katholische Religionslehre

Informationen zu Prüfungsordnungen, Modulhandbüchern, Studienplänen finden Sie hier .

Prüfungsordnungen

Gestuftes Lehramtsstudium (Bachelor/Master) nach LABG 2009

Hinweis: Die Universität Duisburg-Essen hat eine gemeinsame Prüfungsordnungen für die von ihr angebotenen Bachelor- und Master-Studiengänge veröffentlicht, in denen fachunabhängige Regelungen für den jeweiligen Studiengang zu finden sind. Die Fakultät für Wirtschaftswissenschaften folgt diesen Ordnungen derzeit noch nicht. Das hat für Studierende folgende Konsequenzen:

  • Studienaspekte, die das Lehramtsstudium Informatik betreffen, sind in der jeweiligen Fachprüfungsordnung umfassend geregelt.
  • Studienaspekte, die das jeweilige Kombinationsfach oder die Bildungswissenschaften betreffen, sind, soweit sie allgemeiner, also fachunspezifischer Natur sind, in der jeweiligen gemeinsamen Prüfungsordnung (s.u) oder, soweit sie fachspezifischer Natur sind, in der jeweiligen Fachprüfungsordnung des Kombinationsfachs bzw. der Bildungswissenschaften geregelt.

Das hat zur Konsequenz, dass sich die Regelungen in der Informatik und im jeweiligen Kombinationsfach an einzelnen Stellen unterscheiden.

Übergeordnete Regelungen des Schulministeriums NRW

Lehramtsstudium Informatik

Studienanfänger ab dem Wintersemester 2014/15 studieren nach folgenden Ordnungen (FPO 2014):

Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2011/12 und vor dem WS 2014/15 begannen, studieren im Bachelor nach folgender Ordnung (FPO 2011):

Die Möglichkeit für Studierende zum Wechsel in das Bachelor-Studienmodell nach FPO 2014 endet am 1. November 2014.

Kombinationsfächer zur Informatik

Lehramtsstudium nach LPO I vom 27.03.2003, auslaufend

Hinweis: Dieser Studiengang läuft aus, es gelten folgende Auslaufregelungen .

Übergeordnete Regelungen des Schulministeriums NRW

Lehramtsstudium Informatik

Kombinationsfächer zur Informatik

Informationen zu den Kombinationsfächern zur Informatik finden Sie hier .

Anerkennungsfragen

Die Anrechnung von Prüfungsleistungen für ein Lehramtsstudium in der Informatik wird abgewickelt durch den Prüfungsausschuss für das Lehramtsstudium Informatik. Erforderlich ist hierzu die Vorlage der Prüfungsbelege im Original. Sollten Sie sich Leistungen von einem anderen Studienort anrechnen lassen wollen, so benötigen wir zusätzlich eine aussagekräftige Inhaltsangabe zu der Vorlesung (oder Verweis auf eine Webseite, auf der diese zu finden ist). Auf dieser Basis kann Ihnen eine vorläufige Auskunft bzgl. der Anrechenbarkeit gegeben werden. Für die formale Anerkennung benötigen Sie ein Anrechnungsformular , das Sie bitte soweit wie möglich ausfüllen. Sie vereinbaren dann einen Termin zur Anerkennung von Prüfungsleistungen beim Vorsitzenden des jeweiligen Prüfungsausschusses , zu dem Sie das Formular und alle relevanten Scheine und Zeugnisse im Original mitbringen.

Fragen und Antworten

Wenn Ihre Frage allgemeiner Natur ist, so informieren Sie sich bitte zunächst in den vorhandenen Fragen und Antworten:

Nachfolgend finden Sie spezifische Fragen und Antworten zu den Lehramtsstudiengängen in der Informatik.

Alle Lehramtsstudiengänge Informatik betreffend

  • Wo findet das Studium statt - in Essen oder in Duisburg? Die Lehramtsausbildung ist auf den Standort Essen konzentriert. Veranstaltungen in Duisburg gibt es nur in seltenen Einzelfällen.
  • Ist das Modul Programmierung Voraussetzung für das SEP (Software-Praktikum)? Voraussichtlich ab WS 2015/16 ist eine Teilnahme am SEP nur noch dann möglich, wenn vorher das Modul Programmierung erfolgreich abgeschlossen wurde.
  • Welche Informatik-Module soll ich als Wahl- oder Wahlpflichtveranstaltung wählen? Eine typische studentische Vorgehensweise ist hier der "arbeitsreduzierende" Ansatz, bei dem Module gewählt werden, die mit vermeintlich geringerem Aufwand abzuschließen sind. Ein solche Vorgehensweise ist zwar möglich, kann sich aber zu einem späteren Zeitpunkt "rächen" und dann nachträglich noch zu erheblichem Folgeaufwand führen, wenn Sie feststellen, dass bestimmte im Unterricht erwartete Fachinhalte von Ihnen noch nachgearbeitet werden müssen, weil diese nicht Gegenstand Ihrer Modulwahlen waren. Sie sollten sich daher vor Wahlentscheidungen mit den Inhalten und Kompetenzzielen der aktuell für Ihre Schulform geltenden Lehrpläne vertraut machen und Ihre Entscheidungen möglichst so treffen, dass sie etwaige im Hinblick auf die Lehrpläne bestehende fachliche Lücken schließen. Die Informatiklehrpläne für das Bundesland NRW in der aktuell gültigen Fassung finden Sie bei der Standardsicherung NRW .

Bachelor-Studium

  • Kann man Informatik als Drittfach belegen? Leider nein. Landeseinheitliche Regelungen für das Studium eines dritten Unterrichtsfaches existieren derzeit noch nicht, sollen aber wohl in Arbeit sein.
  • Hilfe - zwei meiner Lehrveranstaltungen überschneiden sich. Was ist zu tun? Ein (weitestgehend) überschneidungsfreies Studium wird Ihnen von der Universität Duisburg-Essen im Bereich der Pflichtkomponenten Ihrer Fächerkombination inkl. Bildungswissenschaften zugesagt. Wenn es sich bei den kollidierenden Veranstaltungen um Pflichtveranstaltungen handelt, prüfen Sie, ob beide Veranstaltung verbindlich im aktuellen Semester belegt werden müssen oder ob mindestens eines der Module einem Semesterbereich zugeordnet wurde. Priorisieren Sie das Modul, das dem aktuellen Semester verbindlich zugeordnet wurde und prüfen Sie, ob ggfs. andere Module vorgezogen werden können. Sollte ein Konflikt bzgl. Pflichtveranstaltungen im aktuellen Semester auf diese Weise nicht gelöst werden können, so wenden Sie sich an die Studiengangskoordination. Im Falle von Wahlveranstaltungen prüfen Sie für sich, ob ggfs. abwechselnde Teilnahme in beiden Veranstaltungen oder Kooperation mit anderen Studierenden und Nachbereitung versäumter Präsenztermine für Sie ein Modell sein kann. Falls nein, prüfen Sie andere Wahloptionen.
  • Ich habe einen fachwissenschaftlichen Abschluss in der Informatik (z. B. Bachelor/Master/Diplom) und erwäge noch den Quereinstieg ins Lehramt. Welcher Aufwand kommt auf mich zu? In diesem Fall würden Ihnen passende Fachlehrveranstaltungen auf den Informatikteil des Studiums angerechnet, der damit - je nach vorherigem Studienumfang und -schwerpunkten bis zu vollständig abgedeckt sein kann. Ein etwaiges Nebenfach im vorherigen Studium kann vielleicht noch anteilig auf ein etwaiges Kombinationsfach angerechnet werden. Das müsste ansonsten vollständig, ebenso wie die Bildungswissenschaften nachstudiert werden. In der Informatik wären noch die fachdidaktischen Studienanteile nachzuholen. In Summe bedeutet dies, dass je nach Anrechenbarkeit noch ca. 50-70% des Studiums absolviert werden müssen, so dass mind. 3 Studienjahre eingeplant werden sollten. Da in diesem Falle vermutlich kompakter studiert würde, kann eine Überschneidungsfreiheit nicht garantiert werden.
  • Ich habe gehört, man dürfe Prüfungen zwei Male wiederholen, Andere sagen, Fehlversuche würden auf einem sog. Maluspunktekonto verbucht - was ist denn nun richtig? Im Prinzip stimmt beides teilweise. Die Situation stellt sich wie folgt dar: Lesen Sie zunächst den Hinweis zum gestuften Studium . Gemäß der gemeinsamen Prüfungsordnung Bachelor Lehramt der Univ. DUE  §22, Abs. 2 können nicht bestandene Prüfungen zwei Male wiederholt werden. Gemäß der Prüfungsordnung Bachelor Lehramt Informatik Gy/Ge der WiWi-Fakultät  §22, Abs. 2 erhöhen nicht bestandene Prüfungen in der Höhe der Credits der Veranstaltung die verbuchten Maluspunkte. Das bedeutet: In der Informatik gibt es Maluspunkte und bis zum Erreichen der festgelegten Maximalzahl sind Wiederholungen möglich, auf jeden Fall, wenn es das Maluspunktekonto zulässt, auch mehr als zwei Wiederholungen. In den anderen Fächern inkl. Bildungswissenschaften findet die Gemeinsame Prüfungsordnung Anwendung. Das bedeutet, dass in allen anderen Fächern inkl. BiWi nur 2 Wiederholungen je Prüfung möglich sind, es sei denn, es gibt auch dort (analog zur Informatik) eine eigene Prüfungsordnung mit abweichenden Regelungen.
  • Mein Zweitfach ist ein Sprachfach (Englisch, Französisch, Spanisch). Die Fachprüfungsordnung schreibt mir einen Auslandsaufenthalt vor - wie organisiere ich das im Hinblick auf die Informatik? Hier sind zwei Fälle zu unterscheiden: Auslandsaufenthalt (Englisch, 3 Monate) und Auslandssemester (Französisch, Spanisch). Der Auslandsaufenthalt wird Studierenden in der vorlesungsfreien Zeit nach dem 4-ten Semester empfohlen. Der Auslandsaufenthalt könnte mit Prüfungsterminen zu Informatikmodulen des 4-ten Semesters kollidieren. Die Informatikprüfungen werden i.d.R. am Anfang und am Ende der vorlesungsfreien Zeit angeboten. Ein Option wäre, den Auslandsaufenthalt so zu legen, dass die Teilnahme an einem der Termine möglich ist. Ein etwaiger Nachholtermin im Falle des Nichtbestehens kann dann allerdings erst ein Jahr später wahrgenommen werden. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, den Dozenten der jeweiligen LV rechtzeitig im Vorhinein anzusprechen und etwaige Lösungsideen durchzusprechen. Im Falle des Auslandssemesters ist von den Sprachen vorgesehen, dies im 5-ten Semester abzulegen. Hier könnte eine Lösungsidee darin bestehen den Inhalt des 5-ten Semesters (oder Teile davon) im Bachelorstudiengang Informatik im 3-ten Semester vorzustudieren und die Inhalte des 3-ten Semesters des Kombinationsfaches im 5-ten Semester am Auslandsort nachzustudieren. Das Berufsfeldpraktikum im 5-ten Semester sollte dann in jedem Fall im Sprachfach im Ausland abgelegt werden, hierfür bestehen entsprechende Modelle in den Fächern. Als weitere Alternative kann geprüft werden, ob Fachveranstaltungen in der Informatik des 5-ten Semesters am geplanten Auslandsort in ähnlicher Weise und ähnlichem Umfang angeboten werden und ob Sie die Erlaubnis erhalten werden, auch in der Informatik am Auslandsort Module zu belegen und Prüfungen abzulegen. Wenn das der Fall ist, sollten Sie vor Beginn der Auslandsphase mit dem Prüfungsausschuss im Lehramt Informatik Kontakt aufnehmen und prüfen lassen, ob Ihnen die entsprechende Fachveranstaltung auf Ihr Studium in Essen angerechnet werden kann. Das sollten Sie in jedem Fall VOR Beginn der Auslandsphase machen.

Bachelor-Studium (nur Studienbeginn ab WS 2011/12 und vor WS 2014/15)

  • Lt. Studienordnung ist es möglich, vom Modul "Modelle der Informatik" nur Teil A zu belegen und Teil B durch ein Seminar zu ersetzen. Kann als dieses Seminar auch "Informatik und Gesellschaft" gewählt werden? Ja, das ist möglich.
  • Lt. Studienordnung ist es möglich, vom Modul "Modelle der Informatik" nur Teil A zu belegen und Teil B durch ein Seminar zu ersetzen. Kann als dieses Seminar auch ein Seminar aus dem Bereich Didaktik der Informatik gewählt werden? Nein, das ist nicht möglich, da diese Module nicht zum fachwissenschaftlichen, sondern zum fachdidaktischen Bereich zählen.
  • Kann ich in das Bachelor-Studium gem. Prüfungsordnungsfassung von 2014 wechseln? Diese Möglichkeit bestand nur bis zum 1.11.2014. Studierende, die von dieser Option nicht Gebrauch machten, schließen den Bachelor nun nach der FPO 2011 ab.

Master-Studium

Zum Master-Studium existiert auch eine Liste von Fragen und Antworten auf der Seite der Fakultät für Wirtschaftswissenschaften .

  • Ich möchte mich in den Master einschreiben, was ist zu tun? Dazu finden Sie detaillierte Informationen auf dieser Seite .

Staatsexamens-Studium

  • Wo finde ich allgemeine Informationen zum Ersten Staatsexamen? Wir empfehlen den Eintrag im LehramtsWiki .
  • Ich möchte eine Staatsprüfung im WP15-Bereich über 9 LP ablegen. Welche Wahloptionen habe ich? Es kann jede Kombination aus Vorlesungen des WP15-Bereiches gewählt werden, außer den bereits als Vorleistung absolvierten Veranstaltungen.
  • Welche Module kann ich im Bereich Computerunterstütztes Lernen belegen? Sie können in diesen Bereich Lehrveranstaltungen aus den Bereichen E-Learning und Didaktik der Informatik einbringen. Nähres ist im Modulhandbuch  geregelt.
  • Das Staatsexamensstudium läuft ja aus. Gibt es Fristen, bis zu denen ich meine Zwischenprüfung nachgewiesen bzw. mein Studium abgeschlossen haben muss? Ja, dies ist für alle Staatsexamensstudiengänge geregelt in diesem Dokument . Beachten Sie bitte dringend, dass ein Überschreiten dieser Fristen im Regelfall zur Exmatrikulation führen wird. Nehmen Sie ggfs. rechtzeitig mit der Studienberatung  Kontakt auf.
  • Wo finde ich Informationen, welche Dozenten der Universität Prüfungen im Rahmen des Staatsexamens abnehmen? Ein Überblick über verfügbare Prüferlisten finden Sie hier .

Sollten Sie Ihre Frage hier nicht beantwortet finden, so wenden Sie sich gerne an die Studienberatung .

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