Bachelor-Master:BA/MA

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Bachelor/Master studieren

Die Lehrerausbildung wurde mit dem Lehrer­ausbildungs­gesetz NRW (LABG 2009) neu strukturiert. Seit dem WiSe 2011/12 kannst du an allen Hoch­schulen in NRW nur noch in dem gestuften Bachelor-/Master­system (BA/MA) studieren. Die Regel­studien­zeit des BA beträgt 6 Semester (3 Jahre), die des MA, genauer gesagt Master of Education, 4 Semester (2 Jahre). Die Regel­studien­zeit beträgt für alle Lehr­ämter insgesamt 10 Semester (5 Jahre). Wie das Studium für die jeweiligen Lehr­ämter aufgebaut ist, findest du unter Studienstruktur.

Bachelor/Master Umstellungsprozess an der UDE

Mit Aufnahme des Studien­betriebs in den Bachelor­studien­gängen der gestuften Lehrer­bildung zum WiSe 2011/12 werden die grund­ständigen Studien­gänge nach LPO 2003 eingestellt: siehe Auslaufregelung LPO 2003.

  • Der Umstellungs­prozess wird vom Zentrum für Lehrerbildung (ZLB) feder­führend begleitet und koordi­niert.
  • Die Akkreditierung der Lehramts­ausbildung an der UDE erfolgt zweistufig: Stufe 1: hochschulweites Modell. Stufe 2: Cluster­akkreditierung der einzelnen Fächergruppen.
  • Änderungen zum Erweiterungsfach: siehe Erweiterungsfach.



Bachelor an der UDE

Gemeinsame Prüfungs­ordnungen und spezifische Fach­prüfungs­ordnungen für die jeweiligen Studien­gänge mit Lehramts­option findest du auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satz­ungen und Ordnungen  des ZLB.

Master an der UDE

Seit dem Wintersemester 2014/15 ist das Studium zum Master of Education möglich.

Gemeinsame Prüfungs­ordnungen und spezifische Fach­prüfungs­ordnungen für die jeweiligen Master­studiengänge mit Lehramts­option finden sich auf der täglich aktualisierten Liste Erlasse, Satzungen und Ordnungen  des ZLB.

Noten

Falls es einen Bewerber­überhang für den Vorbereitungs­dienst gibt, es also mehr Studierende mit Master­abschluss als Ausbildungs­plätze an Schulen gibt, findet ein Zulassungs­verfahren statt. Die Plätze werden dann folgender­maßen verteilt:

  • vorab bis zu 10 von 100 an Bewerber mit mindestens einem Fach, in dem nach den Fest­stellungen des für Schule zuständigen Ministeriums ein dringender Bedarf besteht
  • mindestens 60 von 100 nach dem Ergebnis der Studien­abschlüsse (Mittelwert aus Bachelor- und Master-Abschluss oder Erste Staatsprüfung)
  • bis zu 25 von 100 nach der Wartezeit seit der ersten Bewerbung
  • bis zu 5 von 100 für Härtefälle

Für 60 Prozent der Plätze ist bei einem Bewerberüberhang demnach sowohl Bachelor-, als auch Masternote von Bedeutung.

Des Weiteren werden im Folgenden noch weitere Fälle genannt in denen entweder die Bachelor- oder die Master­note relevant ist.

Bachelor

Die Noten des Bachelor­abschlusses sind in folgenden Fällen wichtig:

  • wenn du dein Studium an einer anderen Uni fortsetzen möchtest, deren Master of Education-​Studien­gänge zulassungs­beschränkt sind
  • falls an unserer Uni nach dem SoSe 2015 die Master-​Studien­gänge eine Zulassungs­beschränkung erhalten würden, es also mehr Bewerber als Studien­plätze gibt

Master

  • Die Noten des Master of Education erhalten Gewichtung für die Zulassung zum Vorbereitungs­dienst nur, wenn das Ministerium für Schule und Weiterbildung Unterrichts­fächer festlegt, die in Folge eines Bewerber­überhangs einem Zulassungs­verfahren unterworfen werden.
Informationen zu diesen Fristen und Verfahren werden für den Einstellungs­termin 01.11. frühestens im Juni, für den Einstellungs­termin 01.05. frühestens im Januar eines Jahres unter https://www.schulministerium.nrw.de/BP/SEVON  veröffentlicht.
  • Für die Bewerbung und Einstellung in den Schulen werden Ordnungs- und Rang­gruppen nach Endnoten erstellt, die sich mit einer Dezimal­stelle je hälftig (50%) aus der Gesamt­note des Zeugnisses über den Master of Education sowie der Gesamt­note des Zeugnisses über die Staats­prüfung zum Ende des Vorbereitungs­dienstes errechnen. (Anm.: In einigen anderen Bundesländern, z.B. Bayern, werden die Endnoten mit zwei Dezimal­stellen dargestellt und gerechnet).

Siehe auch

  • Hier  findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das Schulministerium.
  • Hier  findest du eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen durch das ABZ.

Verwandte Seiten

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-03-30