Semesterwochenstunde (SWS)

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Eine Semesterwochenstunde (SWS) wird an Hochschulen benutzt, um den Zeitaufwand für eine Lehrveranstaltung anzugeben oder das Lehrdeputat zu messen.

Dabei bedeutet z. B. die Angabe 2 SWS, dass die entsprechende Veranstaltung für die Dauer eines Semesters wöchentlich 90 Minuten lang gelehrt wird. Grundlegend gilt also die Faustregel 1 SWS = 45 Minuten.

Nicht mit eingeschlossen ist dabei die zusätzlich anfallende Vor- und Nachbereitungszeit für die jeweiligen Lehrveranstaltungen. Diese wird mit zusätzlichen SWS im Modulhandbuch angegeben.

Dieser Artikel ist gültig bis 2015-08-07

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