Landesprüfungsamt I NRW (LPA)

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Das Landesprüfungsamt I NRW (LPA) ist eine Einrichtung des Landes Nordrhein-​Westfalen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Schule und Weiterbildung und hat seinen Sitz in Dortmund. Das LPA berät in Bezug auf die Prüfungs­folge und -planung, ist für die Zulassung zur Ersten Staats­prüfung zuständig und hilft Studierenden und den Hoch­schul­lehrern bei der Termin­planung der Prüfungen. Außerdem berät das Landes­prüfungs­amt in Fragen der Anrechnung von Studien- und Prüfungs­leistungen, der Ablegung von Erweiterungs­prüfungen („Drittfach“) und des Erwerbs mehrerer Lehrämter.

Das Landesprüfungsamt ist jedoch nicht für die Zwischen­prüfung zuständig; weitere Aufgaben findest du hier . Der Internetauftritt  des Landesprüfungsamts bietet ebenso zahlreiche Informationen als pdf-Dokumente, so z. B. Hinweise zum Prüfungsverfahren und -ablauf. }}

Zuständigkeitsbereiche

Für die Kandidaten, deren Nachname mit den Buchstaben D, E, F, G, H, I, J und R sowie X, Y, Z beginnt, ist nun die Außenstelle Wuppertal zuständig. Die genaue Auflistung der Ansprechpartner findest du auf dieser  Seite.

Die Außenstelle Wuppertal am Standort der Bergischen Universität Wuppertal wird ab sofort die Beratung und Organisation der Ersten Staatsprüfung von Lehramts­studierenden der Universität Duisburg-​Essen mit übernehmen. Dieses schließt die telefonische Beratung (im Rahmen der Essener telefonischen Sprech­zeiten) sowie die persönliche Beratung (im Rahmen der Wuppertaler Sprech­stunden) mit ein. Für diese Maßnahme bittet das Landes­prüfungs­amt um Ihr Verständnis.

Sprechzeiten Wuppertal

  • Geschäftsstelle
Donnerstag 10:00 - 12:00 Uhr

Sprechzeiten Essen

  • Telefonsprechzeiten
Dienstag 13:00 - 14:00 Uhr
Donnerstag 11:00 - 12:00 Uhr
Freitag 10:00 - 11:00 Uhr
  • Geschäftsstelle
Montag 12:00 - 14:00 Uhr
Mittwoch 10:00 - 12:00 Uhr (auch Leitung)

Webseite

Fristen und Termine

Die aktuellen Fristen, die für die Prüfungsanmeldungen eingehalten werden müssen, findest du hier.

Zur besseren Planung wurden zwei Dokumente mit den Ausschluss­fristen erstellt.


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Dieser Artikel ist gültig bis 2015-12-23