Bachelor-Master:Auslandsaufenthalt
Aktuelles
Zeitfenster für Auslandsaufenthalt im Fach Englisch durch Klausurverschiebung vergrößert.
Um das Zeitfenster für den Auslandsaufenthalt zu vergrößern, wurde die Modulklausur zu Modul D im Fach Englisch aus der vorlesungsfreien Zeit in die letzte Semesterwoche des vierten Fachsemesters verlegt. Insbesondere für die Studierenden BA Lehramt Grundschule Englisch stehen damit zwölf Wochen am Stück für den Auslandsaufenthalt zur Verfügung. Eine rechtzeitige Organisation der Prüfungsleistungen, die nicht an bestimmte Termine gebunden sind (Hausarbeiten, Portfolioarbeiten, etc.) ist selbstverständlich weiterhin notwendig. Das ZLB empfiehlt den Studierenden der Lehramtsoptionen Englisch, die Planungen für die vorlesungsfreie Zeit nach dem vierten Semester vor dem Hintergrund dieser Änderung zu überprüfen und - falls noch möglich - gegebenenfalls anzupassen (z. B. Verlängerung von Auslandsaufenthalten).
Allgemeine Informationen
Das Studium moderner Fremdsprachen umfasst laut Lehrerausbildungsgesetz 2009 in allen Lehrämtern einen Auslandsaufenthalt von mindestens 3 Monaten. Die Fächer Englisch und Türkisch setzen diese Vorgabe gemäß LABG um, der Auslandsaufenthalt kann in bis zu drei Teilaufenthalte gesplittet und auch in der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden. Zulässig sind unterschiedliche Formen von Auslandsaufenthalten wie Studium, Praktikum, Spachkurse, Studienreisen etc.. Die Fächer Französisch und Spanisch gehen über die Mindestanforderung hinaus und sehen das Studium eines Moduls im entsprechenden Ausland, d.h. ein Auslandssemester vor.
Studienverlaufspläne, Modulhandbücher, etc.
Studienverlaufspläne, Modulhandbücher und andere wichtige Dokumente für die modernen fremdsprachlichen Fächer findest du unter den folgenden Links:
Auslandsaufenthalt im Fach Englisch
Allgemeine Informationen
Der Auslandsaufenthalt im Fach Englisch hat eine Dauer von mindestens drei Monaten und wird während des Bachelorstudiums absolviert. Der Aufenthalt findet im Rahmen des Moduls X statt und ist, je nach Schulform, für das 5. bzw. 6. Semester vorgesehen. Das Modul X („Auslandserfahrung erwerben und reflektieren“) beinhaltet vor Antritt des Aufenthaltes zudem den Besuch des Begleitseminars „Cultural Studies“, das 2 SWS sowie 2 CP umfasst. Abgeschlossen wird das Modul durch eine Prüfungsleistung, die das Verfassen eines Projektberichtes erfordert.
Studierende der Schulformen HRGe, GyGe und BK, die neben dem Fach Englisch noch eine weitere moderne Fremdsprache studieren, müssen den Auslandsaufenthalt nur in einem der beiden Fächer absolvieren. Falls der Aufenthalt im Rahmen des Zweitfachs stattfindet, wird im Fach Englisch stattdessen das Modul Y belegt.
Weitere Informationen zum Studienverlauf im Fach Englisch findest du auch auf der Fächerseite. Außerdem hat die Anglistik einen Moodle-Infokurs für Auslandsaufenthalte eingerichtet, in dem alle wichtigen Informationen zusammengefasst sind.
Sprachzeugnis
Wenn du im Rahmen deines Aufenthaltes ein Sprachzeugnis für den DAAD oder eine andere Organisation benötigst, wende dich bitte an eine oder einen der Lehrenden im Bereich Sprachpraxis .
Transcript of Records
Falls für die Bewerbung auf einen Studienplatz im Ausland ein Transcript of Records benötigt wird, sollte dieses vorbereitet und zusammen mit deinem Studienbuch bzw. deinen Scheinen zur Unterschrift vorgelegt werden. Für das ERASMUS-Programm unterschreibt Herr Deane das Transcript; das Transcript für andere Programme oder ein privat organisiertes Auslandsstudium unterschreibt Dr. Michaela Meyer.
Auf den folgenden Seiten findest du Vordrucke für das Transcript:
Härtefallantrag und Beurlaubung
Solltest du keine Möglichkeit haben, innerhalb des Modul X einen Auslandsaufenthalt zu absolvieren, kannst du einen Härtefallantrag stellen. Dazu wende dich bitte mit einem formlosen Antrag an den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses .
Außerdem besteht die Möglichkeit, sich für einen Auslandsaufenthalt beurlauben zu lassen. Den Antrag dafür stellst du beim Studierendensekretariat; das entsprechende Formular findest du hier . Für eine Beurlaubung muss das Bestehen eines wichtigen Grundes nachgewiesen werden. Eine Bescheinigung, die bestätigt, dass ein Auslandsaufenthalt im Rahmen deines Studiums studienrelevant und sinnvoll ist, bekommst du bei Dr. Michaela Meyer. Bitte bringe dazu eine schriftliche Bestätigung mit, aus der hervorgeht, wo du dich aufhalten wirst, wie lange der Aufenthalt dauern soll und um welche Form des Auslandsaufenthalts es sich handelt (Praktikum, Studium, Au Pair etc.).
Auslandsaufenthalt im Fach Französisch
Allgemeine Informationen
Im Fach Französisch (GyGe und BK) ist ein obligatorisches Auslandssemester im 5. Fachsemester vorgesehen. Das Auslandsstudium wird durch Lehrende der Romanistk über Erasmus‐Plätze an französischen/belgischen Universitäten organisiert und betreut. Aktuell können ca. 50 Plätze in Frankeich/Belgien vergeben werden (Bewerbungsverfahren jeweils im Dezember/Januar für das folgende Wintersemester/Studienjahr). Alternativ besteht die Möglichkeit, als Assistant Teacher (6‐9 Monate) über den Pädagogischen Austauschdienst an einem französischen Gymnasium zu arbeiten. Diese Tätigkeit kann auch außerhalb des 5. Semesters absolviert und zusätzlich als Berufsfeldpraktikum angerechnet werden. Die für das Auslandssemester vorgesehenen 11 CP müssen in diesem Fall im 4. bzw. 6. Fachsemester in den sprach‐ und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen an der UDE erworben werden. Ein entsprechendes Veranstaltungsangebot wird vorgehalten.
Anrechnung Auslandsmodul
Zur Anrechnung des Auslandsaufenthaltes in Frankreich oder Belgien nutze bitte das hier hinterlegte Formular. Die Anrechnung der im Ausland absolvierten sprach- und literaturwissenschaftlichen Veranstaltungen erfolgt bei den jeweiligen Professorinnen und Professoren. Falls die CP an der UDE erworben wurden, reichst du die erhaltenen Leistungsnachweise bitte zusammen mit dem Formular bei der Kustodin zur Anrechnung ein.
FAQ
Für alle Fragen, die den Auslandsaufenthalt im Bachelorstudium betreffen, hat das ABZ ein FAQ herausgegeben.
Dieser Artikel ist gültig bis 2016-02-01