Rückmeldung

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Version vom 14. April 2008, 15:14 Uhr von Stefan Muench (Diskussion | Beiträge)
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Eine Rückmeldung ist für alle Studierenden wichtig, die bereits eingeschrieben sind und "weiterstudieren" möchten. Die Rückmeldung ist keine Absichtserklärung das Studium fortzuführen, sondern ein finanzieller Vorgang. Daher wird die Rückmeldung auch erst wirksam mit der Erteilung des Lastschrifteinzugs (online-Rückmeldung ) oder der eingegangenen Überweisung des Semesterbeitrags für das betreffende Semester, der sich aus Sozial- und Studierendenschaftsbeitrag und Studienbeitrag (auch Studiengebühr genannt) zusammensetzt.

Wer sich rückmelden möchte, beachtet am besten zuerst die allgemeinen Informationen  zum Rückmeldeverfahren des Studierendensekretariats.

Fristen und Termine

Wer sich bis zu einer Ausschlussfrist nicht zurückmeldet, wird automatisch exmatrikuliert.