Nachteilsausgleich

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Hast du eine Behinderung oder chronische Erkrankung, kannst du Nachteils­ausgleiche beantragen.

Du kannst z. B. bei deiner Bewerbung um einen Studien­platz deine Zulassungs­chancen erhöhen, indem du die Verbesserung der Durchschnitts­note oder die Verbesserung der Wartezeit beantragst oder bei deiner Bewerbung von Härtefall­regelungen Gebrauch machst. Ebenso gibt es Nachteils­ausgleiche bei der Eignungsprüfung im Fach Sport.

Während deines Studiums kannst du dich an deine Studienfachberaterinnen und Studienfachberater und die Beratungsstelle zur Inklusion oder die Ombudsstelle wenden, um dich zu individuellen Nachteils­ausgleichen beraten zu lassen und diese rechtzeitig zu beantragen. Auch das Studierendenwerk berät zum Studium mit Behinderung oder chronischer Erkrankung.

Auf den Seiten der Inklusionsstelle findest du mehr Informationen zu Nachteilsausgleichen und Härtefallregelungen  vor, während und nach deinem Studium.

Siehe auch


Dieser Artikel ist gültig bis 2020-11-30