Senat
Der Senat ist für die nachfolgend aufgeführten Angelegenheiten zuständig:
- Bestätigung der Wahl der Mitglieder des Rektorats.
- Erlass oder Änderung der Grundordnung der Universität und Rahmenordnungen
- Stellungnahme zum Entwurf des Hochschulentwicklungsplan, des Hochschulvertrags und den Evaluationsberichten.
Wahl des Senats
Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind dreizehn Vertreter*innen der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer sowie je vier Vertreterinnen oder Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, der Gruppe der Mitarbeiter*innen in Technik und Verwaltung sowie der Gruppe der Studierenden.
Die Amtszeit der Studierenden beträgt ein Jahr. Jährlich können alle Studierenden ihre Vertretung (Gruppe der Studierenden) wählen.
Die im Sommersemester in der Gruppe der Studierenden anstehenden Hochschulwahlen zum Senat und zu den Fakultätsräten werden zwischen dem 18. bis 20. Juli stattfinden. Die Frist für die Einreichung der Wahlvorschläge endet am 27. Juni.
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-07-20