Nachteilsausgleich

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Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflege­aufgaben und Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den Prüfungsausschuss gestellt werden.

Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du im für dich passenden Artikel:


Dieser Artikel ist gültig bis 2021-11-29