Bachelor-Master:Mündliche Ergänzungsprüfung
Nach der letzten nicht bestandenen Wiederholung einer Klausur oder Hausarbeit kannst du in einigen Fächern eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen. Den entsprechenden Antrag musst du bis 14 Tage nach Bekanntgabe der Klausur- oder Hausarbeitsergebnisse beim Prüfungswesen stellen. Der Prüfungsausschuss legt die beiden Prüferinnen oder Prüfer für die mündliche Ergänzungsprüfung fest. Die Ergänzungsprüfung findet frühestens 4 Wochen und spätestens 12 Wochen nach Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses statt; der Prüfungstermin wird in Absprache der beiden Prüfer festgelegt und dir mitgeteilt. Die Ergänzungsprüfung dauert 20 Minuten. Du kannst sie nur entweder mit der Note „ausreichend“ (4,0) bestehen oder mit der Note „nicht ausreichend" (5,0) nicht bestehen.
Hast du Fragen zur (Möglichkeit einer) mündlichen Ergänzungsprüfung in deinem Fach, kannst du dich an die Studienfachberatung wenden.
Für die nachfolgenden Fächer werden mündliche Ergänzungsprüfungen angeboten:
Bachelor
- Biologie HRSGe Gy/Ge BK
- Biotechnik BK
- Chemie HRSGe Gy/Ge BK
- DaZ G HRSG Gy/Ge BK
- Evangelische Religionslehre G, HRSGe nuar 2020] Gy/Ge BK
- Physik HRSGe Gy/Ge BK
- Sport G, HRSGe Gy/GeBK
Master
- Biotechnik BK
- Chemie HRSGe Gy/Ge BK
- DaZ G HRSGe
- Evangelische Religionslehre G HRSGe Gy/Ge BK
- Physik HRSGe Gy/Ge BK
Dieser Artikel ist gültig bis 2020-29-09