Studienplatztausch
Voraussetzungen
Beide Antragstellenden müssen an einer Hochschule innerhalb der Bundesrepublik Deutschland für das gleiche Studienfach und im gleichen Fachsemester ordnungsgemäß eingeschrieben sein.
Antrag
Der Antrag auf Studienplatztausch ist im Bereich Zulassung des Einschreibungs- und Prüfungswesen in mehrfacher Ausführung zu stellen. Der nötige Antrag steht ab Anfang Februar bis zum 30.04. für das jeweilige Sommersemester und ab Anfang August bis zum 31.10. für das jeweilige Wintersemester zum Download zur Verfügung.
Die Anzahl richtet sich nach der Anzahl der Tauschpartner plus einen Antrag, der im Bereich Zulassung verbleibt (z. B. bei drei Tauschpartnern werden vier Anträge benötigt). Alle Anträge müssen von allen Tauschpartnern ausgefüllt und unterschrieben werden. Die Übereinstimmung hinsichtlich Fachsemesterzahl ist durch Beifügung entsprechender Belege nachzuweisen, ferner ist eine Kopie des Zulassungsbescheides sowie des Abiturzeugnisses vorzulegen.
Vermittlung
Die Universität Duisburg-Essen vermittelt keine Tauschpartner. Es gibt jedoch eine Reihe von Möglichkeiten, tauschwillige Studierende zu finden. An zahlreichen „Schwarzen Brettern“ der Universität können Tauschwünsche durch Aushang bekannt gemacht werden. Einige Tages- und Wochenzeitungen führen zeitweise in Zusammenarbeit mit Tauschorganisationen Tauschaktionen durch. Des Weiteren findest du „Tauschbörsen“ über die Suchmaschinen des Internets.
Weitere Informationen zum Studienplatztausch findest du hier auf der Seite der UDE.
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-30