Schulleitung
Allgemeines
Die dienstlichen Aufgaben der Schulleitung sind in den verschiedenen Schulformen unterschiedlich geregelt. Im Einzelnen sind sie in den betreffenden Schulordnungen und in den sogenannten Dienstordnungen (beispielsweise in der Lehrerdienstordnung) niedergelegt.
Studium und Schulleitung
Es könnte sein, dass du während den drei zentralen Praxisphasen deines Lehramtsstudiums in Kontakt mit einer Schulleitung kommst. Wenn du dich in der Schule für deine Praktikumstätigkeit bei deinen zuständigen Betreuuer*innen vorstellst, kann es sein, dass du dich ebenfalls bei der Schulleitung vorstellen musst. Im Praxissemester hingegen kann es sein, dass du deine Studienprojekte von der Schulleitung genehmigen oder überprüfen lassen musst.
Laufbahn als Schulleitung
Als zukünftige Schulleitung wirst du mithilfe der Qualifikationserweiterung SLQ NRW auf deine zukünftige Tätigkeit vorbereitet. Darauf folgt das sogenannte Eignungsfeststellungsverfahren EFV, welches du erfolgreich absolvieren musst.
Quellen
- ↑ https://www.schulministerium.nrw.de/lehrkraefte/ich-bin-lehrerin/schulleitung [zuletzt besucht am 23. November 2020]
Dieser Artikel ist gültig bis 2021-03-14