Verordnung zur berufsbegleitenden Ausbildung zum Erwerb des Lehramts für sonderpädagogische Förderung (VOBASOF)
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Die Ausbildung dauert 18 Monate. Bei erfolgreichem Erwerb des Lehramtes für sonderpädagogische Förderung in Form eines Staatsexamens erhälst du ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis.
Erfüllst du die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Beschäftigungsverhältnis musst du folgende Kriterien erfüllen:
- du hast bereits eine andere Lehramtsbefähigung nach § 3 oder § 19 LABG erworben,
- du bist bereits als Lehrer*in im Schuldienst des Landes dauerhaft beschäftigt,
- du bist an einer Förderschule oder an einer allgemeinen Schule mit den Aufgaben einer Lehrkraft für sonderpädagogische Förderung beauftragt worden,
- und du bist dauerhaft dazu bereit, die Tätigkeit einer Lehrkraft mit der Befähigung für das Lehramt für sonderpädagogische Förderung auszuüben.
Entsprechende Stellenausschreibungen finden sich auf der Seite des Schulministeriums. Das Schulministerium NRW bietet außerdem auch weitere Informationen zu VOBASOF an
Für eine Stelle innerhalb des Versetzungsverfahrens für den unbefristeten Schuldienst bietet sich das Portal OLIVER an. Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-18