Vergabe von Studienplätzen
Vergabeschema erstes Fachsemester
Vorabquoten Zunächst werden Studienplätze über die Vorabquote vergeben. Gehörst du einer der nachfolgenden Gruppen an, erhältst du sicher einen Studienplatz:
- Spitzensportler*innen und Kaderzugehörigkeit sowie Bachelor-Zulassungsordnung §4
- Informationen zur bevorzugten Zulassung – Ableisten eines Dienstes
- Was zählt als Dienst?
Geminderte Vorabquote Von den verbleibenden Plätzen wird jeweils ein festgelegter Anteil an die unten genannten Gruppen vergeben:
- Zweitstudienbewerber*innen | Bewerber*innen Nicht-EU-Ausland
- Kriterien Zweitstudienplatzvergabe
- Nicht-EU
Hauptquote Die Plätze, die nach Abzug der Vorabquote und der geminderten Vorabquote übrig bleiben, werden in Reihenfolge nach folgenden Kriterien vergeben:
- Abiturnote (20%) Nachteilsausgleich
- Hochschuleigene Auswahl (80%)
- Hochschuleigene Auswahl Wirtschaftswissenschaften | Punktwerte Anlage 3
- Hochschuleigene Auswahl Biologie | Punktwerte Anlage 4
- Hochschuleigene Auswahl Kunst und Musik | Punktwerte §5
Unterquote der Hauptquote In der hochschuleigenen Auswahl werden 5% der Studienplätze an Beruflich Qualifizierte vergeben:
Chancenquote Wer über die Quote Note oder die hochschuleigene Auswahl keinen Studienplatz erhielt, wird in der Chancenquote berücksichtigt, wenn folgende Kriterien vorliegen:
Losverfahren Wer am Vergabeverfahren nicht teilnahm oder keinen Studienplatz erhielt, kann sich für das Losverfahren bewerben. Dieses kann nur dann durchgeführt werden, wenn Plätze unbesetzt bleiben.
Vergabeschema höheres Fachsemester
Vorabvergabe an Spitzensportler*innen
Danach Vergabe in folgender Reihenfolge:
- Bewerbergruppe Höherstufung - an der UDE eingeschriebene Bewerber*innen. Bei Ranggleichheit wird gelost.
- Bewerbergruppe Ortswechsel - an anderen Universtäten eingeschriebene Bewerber*innen. Bei Ranggleichheit wird zuerst nach Abiturnote, dann nach Abschlussnote des Studiums und zuletzt nach Los vergeben.
- Bewerbergruppe Quereinstieg - an der UDE oder anderen Universitäten, auch außerhab der EU eingeschriebene Bewerber*innen mit anrechenbaren Leistungen und Schulformwechsler*innen. Nachrangige Vergabe an Bewerber*innen, die bereits ein Studium in Deutschland abschlossen, in einem Studiengang eingeschrieben sind, für das ein Auswahlverfahren durchgeführt wurde oder in einem zulassungsbeschränkten Studiengang im höheren Semester eingeschrieben sind.
Dieser Artikel ist gültig bis 2022-07-01