Bachelor-Master:Masterarbeit

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Eine Masterarbeit ist die wissenschaftliche Abschlussarbeit am Ende deines Masterstudiums. Ohne das Bestehen der Masterarbeit ist es nicht möglich, dein Lehramtsstudium zu beenden. Du kannst sie entweder in einem deiner Studienfächer bzw. Lernbereiche, in den Bildungswissenschaften oder auch im Bereich DaZ[1] schreiben. Bei der Anmeldung legst du fest, in welchem Fach oder Bereich du schreibst. Die Masterarbeit wird durch das Modul "Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln" in den Fächern begleitet.

Achtung: Damit du dein Masterzeugnis rechtzeitig für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst bekommst, solltest du deine Masterarbeit für den

  • Einstellungstermin 01. November: ca. Ende Juli
  • Einstellungstermin 01. Mai: ca. Ende Januar

abgeben.[2]
Wenn du die zuständigen Prüfer*innen rechtzeitig darauf hinweist, können die 6 Wochen Korrekturzeit eingehalten werden.

Voraussetzungen

Um deine Masterarbeit anmelden zu können, musst du:

  • das abgeschlossene Bachelorstudium,
  • den erfolgreichen Abschluss des Praxissemesters und zusätzlich
  • insgesamt 35 CP (die Verteilung auf die Fächer ist dabei nicht wichtig) nachweisen.

Möchtest du deine Masterarbeit in den Bildungswissenschaften oder in DaZ schreiben, musst du zusätzlich noch folgende Module nachweisen[3]:

  • Module MA und MB (GyGe, BK, G)
  • Module A, B und MC oder MD (HRSGe).

Prüfer*innen- und Themenwahl

Möchtest du deine Masterarbeit schreiben, sprichst du die Dozierenden selbst an, ob sie dich betreuen und prüfen können. Einige Fächer haben zusätzlich auf ihrer Webseite Listen mit Dozierenden veröffentlicht, die berechtigt sind, deine Masterarbeit zu betreuen. Das Thema deiner Masterarbeit stellen deine Prüfer*innen, du hast aber ein Vorschlagsrecht. Es ist möglich, das Thema einmal innerhalb des ersten Bearbeitungsmonats zu ändern.[4]

Anmeldung


Auf der Webseite des Prüfungswesens findest du aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie und entsprechenden Änderungen, da die Masterarbeit momentan nicht persönlich angemeldet werden kann. Dort erfährst du auch, wie es momentan mit der Abgabe deiner Masterarbeit gehandhabt wird.

Bei der Anmeldung solltest du beachten, deinen Zeitplan individuell und frühzeitig mit deinen Prüfer*innen abzustimmen, damit die Fristen eingehalten werden können und du plangemäß in den Vorbereitungsdienst starten kannst. Die Anmeldung deiner Masterarbeit nimmst du im Prüfungswesen bei den zuständigen Sachbearbeiter*innen für das Fach vor, in welchem du schreiben möchtest. Es gibt keine Anmeldefristen, du kannst deine Arbeit während der Sprechzeiten anmelden. Im Prüfungswesen bekommst du das Formblatt „Antrag auf Zuteilung einer Masterarbeit“. Auf dem Formblatt füllst du die Angaben zu Punkt A zwecks „Prüfung der Zulassungsbedingungen zur Masterarbeit“ aus und reichst das Formular wieder beim Prüfungswesen ein. Dann bekommst du Bescheid, ob du zugelassen bist oder nicht. Bist du zugelassen, bekommen deine Prüfer*innen das Formular und sollen Punkt C ausfüllen. Anschließend leiten die zuständigen Prüfer*innen das Formular weiter. Nach erfolgreicher Anmeldung findest du dein Thema und das offizielle Abgabedatum auch in HISinOne bei deinen Prüfungsanmeldungen aufgelistet.

Bearbeitungszeit

  • 15 Wochen
  • Eine Verlängerung um bis zu acht Wochen kannst du mit einem begründeten schriftlichen Antrag beim Prüfungsausschuss bekommen. Dazu muss der Antrag bis spätestens eine Woche vor Abgabetermin beim Prüfungsausschuss sein. Mehr dazu findest in der Gemeinsamen Prüfungsordnung Master für deine Schulform (§20).

Umfang

Die Masterarbeit soll in der Regel 80 Seiten nicht überschreiten[5]. Ob es in deinem Fach abweichende oder weitere Regelungen zum Umfang gibt, kannst du in der Fachprüfungsordnung Master für dein gewähltes Fach nachlesen.

Abgabe

  • Fristgerecht im Prüfungswesen. Dort gibt es eine zentrale Annahmestelle.
  • Du kannst deine Masterarbeit aber auch in die Terminbriefkästen werfen.
  • Abgabe in dreifacher Form: gebunden, DIN A4-Format, sowie in elektronischer Form (bei jeder abgegebenen Form legst du eine digitale Kopie bei).
  • Eigenständigkeitserklärung nicht vergessen!
  • Ist deine Masterarbeit eine Gruppenarbeit, muss in der Eigenständigkeitserklärung auch enthalten sein, welcher Teil von welcher Person verfasst wurde.

Wiederholung

Eine nicht bestandene Masterarbeit kann einmal wiederholt werden.[6]

Hilfen

Die Schreibwerkstatt bietet Kurse zum wissenschaftlichen Schreiben und dementsprechende Beratung in verschiedenen Formen an. Für die Recherche sind wissenschaftliche Suchmaschinen hilfreich.

Masterbegleitmodul

Die Masterarbeit wird durch das Modul Professionelles Handeln wissenschaftsbasiert weiterentwickeln im Umfang von 9 CP begleitet. Hierzu bietet jedes Unterrichtsfach sowie der Bereich Bildungswissenschaften eine Begleitveranstaltung an[7]. Welche Veranstaltungen jeweils für deine Fächer angeboten werden und welche Anforderungen sie beinhalten, kannst du individuell mit deinen Dozierenden absprechen.

Exmatrikulation

Hast du deine Masterarbeit abgegeben und auch alle anderen Leistungen erbracht, so erfolgt die Exmatrikulation regulär zum Semesterende, also zum 30. September für das Sommersemester oder zum 31. März für das Wintersemester. Du kannst die Exmatrikulation aber auch mit sofortiger Wirkung im Einschreibungswesen beantragen.

Quellen

  1. https://www.uni-due.de/daz-daf/dazmodul-master-masterarbeiten.php [zuletzt abgerufen am am 16. Juli 2021]
  2. Die Ausschlussfrist zum Nachreichen des Masterzeugnisses liegt, wenn keine Zulassungsbeschränkung vorliegt, für den Einstellungstermin 01. Mai in der Regel Mitte April, für den Einstellungstermin 01. November Mitte Oktober.
    Die Korrekturfrist für die Masterarbeit beträgt in der Regel 6 Wochen (siehe §20(15), GPO Master für deine Schulform). Danach benötigt das Prüfungsamt etwa 3 Wochen um dein Zeugnis auszustellen. Plane am besten noch 1 weitere Woche Puffer ein.
  3. siehe FPO Master BiWi für deine Schulform; bspw. FPO Master BiWi GyGe §5(6); https://www.uni-due.de/imperia/md/content/zentralverwaltung/bereinigte_sammlung/8-89-46_ws16.pdf [abgerufen am 28. Oktober 2020]
  4. GPO Master für deine Schulform (§20)
  5. GPO Master für deine Schulform (§20(10))
  6. siehe GPO Master für deine Schulform (§21)
  7. siehe GPO Master für deine Schulform (§20)

Dieser Artikel ist gültig bis 2021-12-27