Kanzler

Aus LehramtsWiki
Wechseln zu: Navigation, Suche

Der Kanzler ist der Dienstvorgesetzte der Beschäftigten in Technik und Verwaltung. Er ist Mitglied des Rektorats und zuständig für den Haushalt, die Liegen­schaften sowie für Rechts- und sonstige Verwaltungs­aufgaben. Außerdem vertritt er die Rektorin in Rechts- und Verwaltungsangelegenheiten.

Dieser Artikel ist gültig bis 2023-08-01