Nachteilsausgleich
Aus LehramtsWiki
Schwangere, Studierende mit Kindern, Studierende mit Pflegeaufgaben und Studierende mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung können auf Antrag von bestimmten Regelungen profitieren, die ihnen das Studium entsprechend ihrer besonderen Situation erleichtern sollen. Der entsprechende Antrag muss rechtzeitig an den jeweiligen Prüfungsausschuss gestellt werden.
Informationen zu Nachteilsausgleichen und Sonderregelungen für Studierende in besonderen Situationen findest du auf der entsprechenden Seite des ABZ.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-04-29