Numerus Clausus (NC)
Das Einschreibungswesen der Universität Duisburg-Essen (UDE) gibt regelmäßig die NC – Verfahrensergebnisse bekannt. Diese orientieren sich am Hauptverfahren des vergangenen Jahres und sind eine Orientierung. Verzichte also nicht von vorneherein auf deine Bewerbung um einen Studienplatz an der UDE, weil deine Abinote nicht den N. C. des vergangenen Vergabeverfahrens für den jeweiligen Studiengang erreicht. Eine Ablehnung im Hauptverfahren ist noch keine endgültige Entscheidung. Es ist gut möglich, dass du über ein Nachrückverfahren einen Studienplatz bekommst. Du kannst dich außerdem zusätzlich über das Losverfahren bewerben.
Auf den Seiten des Einschreibungswesens findest du Erklärungen zum Vergabeverfahren, Hinweise zur Bewerbung und die Termine und Fristen für die Bewerbung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-05-06