Hochschulrat
Aus LehramtsWiki
Die Aufgaben des Hochschulrats sind im Hochschulgesetz festgelegt. Zu seinen Aufgaben gehört beispielsweise die Wahl der Mitglieder des Rektorats oder die Beratung bei Fragen der Profilbildung.
Dieser Artikel ist gültig bis 2024-10-15