Lehramtszugangsverordnung (LZV)

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Die Lehramtszugangsverordnung (LZV) regelt den Zugang zum Vorbereitungsdienst in NRW.

Lehramtszugangsverordnung steht dabei für "Verordnung über den Zugang zum nordrhein-westfälischen Vorbereitungsdienst für Lehrämter an Schulen und Voraussetzungen bundesweiter Mobilität". Die aktuelle Fassung ist die LZV vom 25. April 2016, geändert durch Verordnung vom 18. Juni 2021.


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