In jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt gibt es ein Schulamt. Dieses übt die Schulaufsicht (Fach- und Dienstaufsicht) für die Grundschulen aus. Für Hauptschulen und Förderschulen (mit einem der Förderschwerpunkte Lernen, Sprache, emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung sowie körperliche und motorische Entwicklung) gibt es nur die Fachaufsicht.