Senat

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An Hochschulen ist der Senat das oberste Gremium. Als demokratisch gewähltes Kollegialorgan steht er neben den Einzelorganen (zumal dem Rektor, Präsidenten oder Kanzler der Universität) und versieht je nach Gesetzeslage legislative (z. B. Satzungsbeschlüsse, Einrichtung von Studien), beratende, strategische, kontrollierende und Leitungsaufgaben.


Stimmberechtigte Mitglieder des Senats sind:

  • elf VertreterInnen der Gruppe der HochschullehrerInnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der akademischen MitarbeiterInnen
  • drei VertreterInnen der Gruppe der weiteren MitarbeiterInnen
  • vier VertreterInnen der Gruppe der Studierenden

Die Amtszeit der stimmberechtigten Mitglieder beträgt zwei Jahre, die Amtszeit der Mitglieder aus der Gruppe der Studierenden ein Jahr.

Der Senat wählt aus der Mitte seiner stimmberechtigten Mitglieder in getrennten Wahlgängen eine Vorsitzende/ einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin/einen Stellvertreter. Näheres regelt die Wahlordnung .

Nicht stimmberechtigten Mitglieder des Senats sind:

  • die Rektorin / der Rektor
  • die ProrektorInnen
  • die De­ka­nIn­nen
  • die / der Vor­sit­zen­de des All­ge­mei­nen Stu­die­ren­den­aus­schus­ses
  • die LeiterInnen zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen
  • die LeiterInnen der zentralen Betriebseinheiten
  • die Vorsitzenden der Ständigen Universitätskommissionen
  • als außerordentliches Mitglied ohne Stimmrecht die / der Vorsitzende des Prüfungsgremiums zur Sicherung der Qualität der Lehr- und Studienorganisation
  • die Ver­trau­ens­per­son der schwer be­hin­der­ten Men­schen
  • die / der Vor­sit­zen­de des Personalrats und des Per­so­nal­rats nach § 111 Lan­des­per­so­nal­ver­tre­tungs­ge­setz (LPVG 2007: § 105 LPVG)


Weitere Informationen

siehe §5 der Grundordnung  oder siehe Geschäftsordnung des Senats der UDE .


Mitgliederliste


Sitzungstermine, Protokolle